Coronakrise

Kabinett verlängert Kurzarbeitsregeln

Die Bundesregierung hat die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit um drei weitere Monate bis Ende 2021 verlängert. Das Kabinett stimmte am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen einer entsprechenden Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus...

Kabinett verlängert Kurzarbeitsregeln

Reuters Berlin

Die Bundesregierung hat die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit um drei weitere Monate bis Ende 2021 verlängert. Das Kabinett stimmte am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen einer entsprechenden Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu. Damit gilt weiterhin, dass nur 10% der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann. Zudem erstattet die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Arbeitgebern weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Die Mehrausgaben werden im Entwurf der Verordnung auf rund 1,2 Mrd. Euro beziffert. Die erneute Verlängerung wird mit der Sicherung von Arbeitsplätzen begründet. Es sei schwer absehbar, wie sich die Corona-Pandemie angesichts der hochansteckenden Delta-Variante im Herbst weiter entwickeln werde. Betriebe und Arbeitnehmer sollen durch die Verlängerung Planungssicherheit erhalten.

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