Kein Geld in der Quarantäne
wf Berlin
Ungeimpfte Arbeitnehmer erhalten spätestens vom 1. November an keine Lohnersatzleistung mehr vom Staat, wenn sie wegen des Coronavirus von der Behörde in Quarantäne geschickt werden. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Dies betrifft die Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, oder solche, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren. Die Minister begründeten ihre Entscheidung damit, dass es keinen Engpass mehr beim Impfstoff gebe. Faktisch hat damit jeder, der sich impfen lassen will, dazu die Möglichkeit. Ausgenommen von der strikten Regelung sind Menschen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Auch ein ärztliches Attest für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sichert die Lohnersatzleistung. Im Quarantänefall kann der Arbeitgeber bislang eine Erstattung der Lohnfortzahlung vom Land verlangen. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Etwas mehr Karenz
Ursprünglich hatten die Minister geplant, die Neuregelung schon am 11. Oktober beginnen zu lassen. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg gilt sie bereits. Das spätere Datum soll nun allen Impfwilligen Gelegenheit geben, sich impfen zu lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass es jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe, erklärte Spahn: „Das stärkt das Vertrauen.“ Es sei auch „eine Frage der Fairness“ gegenüber denjenigen, die sich und ihr Umfeld mit einer Impfung schützten. Der Minister verwies darauf, dass sonst Geimpfte für Ungeimpfte zahlen müssten. Impfen bleibe eine freie Entscheidung, so Spahn. Wer sich dagegen entscheide, müsse aber die Kosten tragen.
Mit dem Beschluss setzten die Bundesländer ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssten, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, laut Nachrichtenagentur Reuters. „Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nichtmedizinischen Gründen auch immer –, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch.“
Die Arbeitgeber tragen den Beschluss mit. „Wir Arbeitgeber stehen dafür ein, unsere Beschäftigen – bestmöglich – und nicht nur in der Pandemie zu schützen“, teilte die BDA mit. „Wer sich – trotz objektiver Möglichkeit – nicht impfen lässt, muss auch die Konsequenzen tragen.“ Dies dürfe nicht zulasten der Betriebe gehen. Die Arbeitgeber erhalten mit dem Beschluss keine Auskunftspflicht, benötigen sie nach Einschätzung der Minister aber auch nicht. Geimpfte und Genesene müssen generell nicht in Quarantäne und fallen somit ohnehin nicht unter die Regelung. Aus dem Quarantänefall ergibt sich für den Arbeitgeber, dass der Beschäftigte nicht geimpft ist.