Kein Versteck für Briefkastenfirmen
wf Berlin – Für Steuerpflichtige wird es künftig schwieriger, sich mit Briefkastenfirmen in Steueroasen dem Zugriff des Fiskus zu entziehen. Das Bundeskabinett hat als Folge der Panama-Papers dazu in Berlin einen Gesetzentwurf beschlossen. Eingeführt werden Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung, teilte das Bundesfinanzministerium mit. So müssen Steuerpflichtige künftig ihre Beziehungen zu Gesellschaften in Drittstaaten anzeigen. Finanzinstitute werden in bestimmten Fällen verpflichtet, die Steuerbehörden über Geschäftsbeziehungen ihrer Kunden zu Drittstaat-Gesellschaften zu informieren, die sie geschaffen oder vermittelt haben. Gegenüber den Steuerbehörden wird das Bankgeheimnis aufgehoben. Verstößen folgen Geldbußen bis zu 25 000 Euro.