Kläger legen im Streit über EZB-Käufe nach

Verfassungsgericht muss über Eilanträge befinden

Kläger legen im Streit über EZB-Käufe nach

rec Frankfurt – Die Teilnahme der Bundesbank an den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) wird noch einmal Thema vor dem Bundesverfassungsgericht. Knapp drei Monate nach dem spektakulären Urteil der Karlsruher Richter zum Anleihekaufprogramm PSPP (“Public Sector Purchase Programme”) wenden sich nach Informationen der Börsen-Zeitung mehrere Kläger erneut an das Bundesverfassungsgericht. Dort ist am Freitag ein erster Eilantrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung eingegangen, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigte. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um AfD-Gründer Bernd Lucke fordern von Karlsruhe Einsicht in vertrauliche Dokumente. Die EZB hat sie im Juli via Bundesbank an Bundesregierung und Bundestag geschickt, um dem Karlsruher Urteil Genüge zu tun. Eine entsprechende Frist läuft am Mittwoch aus. Anträge, den Ausstieg der Bundesbank aus dem Kaufprogramm zu besiegeln, dürften folgen. Der Europa-Abgeordnete Sven Simon (CDU), der das Urteil begrüßte, sagte der Börsen-Zeitung hingegen: “Ich halte das Urteil für vollumfänglich erfüllt.” Auch andere Klägergruppen bezweifeln, dass Karlsruhe Ernst macht. – Bericht Seite 5