Öffentlicher Dienst

Kommission legt Empfehlung für Schlichtung im Tarifstreit vor

Hoffnung auf eine schnelle Einigung: Die Schlichtungskommission für en Tarifstreit im Öffentlichen Dienst hat einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Einstimmig fiel die Entscheidung aber nicht.

Kommission legt Empfehlung für Schlichtung im Tarifstreit vor

In die Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte beim Bund und bei den Kommunen kommt wieder Bewegung. Gut eine Woche nach Beginn der Schlichtungsverhandlungen legte die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Kommission am Samstag eine Empfehlung vor. Ein Ende des Tarifkonflikts ist damit aber noch nicht in Sicht, zumal der Beschluss nicht von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Eine Einigung ist nur in den Tarifverhandlungen möglich, die der Bund und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sowie Verdi und der Deutsche Beamtenbund (dbb) am 22. April wiederaufnehmen wollen.

In der Summe laufe die Schlichtungsempfehlung auf Entgeltsteigerungen von über 10% bis hinauf in die oberen Entgeltgruppen hinaus, sagte ein Insider zu Reuters. In den unteren Entgeltgruppen sei es noch deutlich mehr.

Die Schlichtungskommission machte zum Gesamtvolumen keine Angaben. Sie empfahl ein in mehreren Raten bis Februar 2024 ausgezahltes steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von 3000 Euro, mit einer ersten Zahlung im Juni 2023. Ab 1. März 2024 würden die Tarifgehälter dann zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und danach um 5,5% erhöht, insgesamt aber mindestens um 340 Euro. Die Laufzeit soll 24 Monate ab Januar 2023 betragen. Verdi und die dbb-Tarifunion hatten 10,5% mehr Geld gefordert, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat, bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von nur zwölf Monaten.

“Überwiegende Mehrheit” für den Vorschlag

Der Beschluss wurde von einer “überwiegenden Mehrheit” mitgetragen, wie die Kommission mitteilte. Somit könnte sich mutmaßlich mindestens ein Teil der Arbeitgeber gegen die Empfehlung gewandt haben. In den Tarifverhandlungen sehen sich vor allem die kommunalen Arbeitgeber einem Spagat ganz unterschiedlicher Interessen und Kassenlagen ausgesetzt. Darunter fallen Sparkassen und Krankenhäuser genauso wie auch Abfallentsorgung und öffentlicher Nahverkehr. Auch Städte und Gemeinden sind finanziell ganz unterschiedlich aufgestellt.

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Bei den Schlichtungsverhandlungen waren die Gewerkschaften im Vorteil. Nur der von ihnen benannte Schlichter Hans-Henning Lühr war stimmberechtigt. “Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss”, erklärte Lühr. Dies sei eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Aber auch der von den Arbeitgebern eingesetzte Schlichter Georg Milbradt, der als zweiter Vorsitzender kein Stimmrecht hatte, trug die Empfehlung nach eigenen Worten “trotz der ungewöhnlichen Höhe” mit. Er hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung auf Basis der Empfehlung.

Die Tarifparteien wollen die Verhandlungen mit den Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften am 22. April in Potsdam wiederaufnehmen. Wenn dort keine Einigung erzielt wird, könnten die Gewerkschaften eine Urabstimmung über unbefristete Streiks einleiten. Verdi und dbb-Tarifunion hatten nach der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht zum 30. März das Scheitern der Gespräche erklärt. Der Bund und die Kommunen riefen daraufhin die Schlichtung an, die am 6. April angelaufen war. Die jeweiligen Verhandlungsführer – etwa Innenministerin Nancy Faeser für den Bund (SPD) oder Verdi-Chef Frank Werneke – waren nicht dabei. Sie steigen bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen erst wieder ein.