Kompromiss bei der Erbschaftsteuer gesucht
wf Berlin – Die schwarz-rote Koalition unternimmt heute in Berlin einen neuen Anlauf, um einen Kompromiss zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu finden. Dazu kommen CSU-Vorsitzender Horst Seehofer, SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusammen. Dies wurde in Berlin bekannt.Am Mittwochabend war der Versuch einer Einigung im Koalitionsausschuss gescheitert. Gabriel machte die CSU dafür verantwortlich. “Auf den Vorschlag von Finanzminister Schäuble könnten wir uns sofort einigen”, sagte der SPD-Chef laut Nachrichtenagentur Reuters. “Es ist die CSU, die andere Vorstellungen hat.”Die Bayern wollen weiter reichende Ausnahmen für Firmenerben, als es Schäuble vorschlägt. Der Bundesfinanzminister betont, dass es ihm um eine verfassungsfeste Regelung gehe. Die höchsten Richter haben das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis 30. Juni eine Neuregelung zu finden. Sie monierten vor allem die ungeprüfte Verschonung kleiner Firmen von der Steuer und verlangten für große Firmen eine Abwägung, ob die Verschonung überhaupt nötig ist. Im Kern geht es darum, Arbeitsplätze zu erhalten.Der Industrieverband BDI mahnte eine baldige Lösung an. Hauptgeschäftsführer Markus Kerber nannte es “mehr als bedauerlich”, dass die Unternehmen immer noch keine Rechtssicherheit hätten. Er verlangte Nachbesserungen für die eigentümer- und familiengeführten Unternehmen, um die geplanten Verschärfungen zumindest zum Teil auszugleichen. Er plädierte außerdem für eine zinslose Stundungsregelung bei vorweggenommener Betriebsnachfolge.Bleibt der Kompromiss aus, sind die Rechtsfolgen unklar. Gesichert ist nur, dass die alten Vorschriften nicht automatisch wegfallen. Die CSU sieht es als unproblematisch an und ist überzeugt, dass die bisherige Rechtslage weiter gilt. In der CDU wird befürchtet, die Richter könnten Klarstellungsbeschlüsse fassen und Privilegien von ihrer Seite streichen. Unsicher ist auch, ob Bescheide der Finanzbehörden, die nach altem Recht erlassen werden, gelten.