Konditionen des Aufbaufonds stehen fest
ahe Brüssel – Die EU-Gesetzgeber haben sich auf die genaue Ausgestaltung der Aufbau- und Resilienzfazilität geeinigt, die mit 672,5 Mrd. Euro das Herzstück des Corona-Wiederaufbaufonds ist. Die Verständigung betrifft unter anderem die genaue Verteilung der Gelder an die EU-Mitgliedstaaten, den Zugang zu dem Fonds sowie die Kontrolle der Mittelverwendung. Bundesfinanzminister Olaf Scholz bezeichnete die Vereinbarung als entscheidenden Schritt, um sicherzustellen, dass das dringend benötigte Geld im nächsten Jahr auch fließen könne.Über die Recovery- und Resilienzfazilität (RRF) stehen den EU-Staaten 312,5 Mrd. Euro an Zuschüssen und 360 Mrd. Euro an Darlehen zur Verfügung. Die restliche Summe des Wiederaufbaufonds fließt direkt in einige EU-Programme. Sobald die nationalen Aufbaupläne von der EU-Kommission geprüft wurden, haben die Mitgliedstaaten bis 2026 Zeit, sie umzusetzen.Das EU-Parlament konnte sich bei den Verhandlungen bei einer entscheidenden Forderung nicht durchsetzen: Es erhält zusätzliche Informations-, aber keine Mitbestimmungsrechte bei der Mittelverteilung. Diese erfolgt über Durchführungsrechtsakte, die die Abgeordneten nicht beeinflussen können. Eine Mitsprache bei der Bewertung der nationalen Aufbaupläne war zuvor nicht nur von den Mitgliedstaaten, sondern auch vom EU-Parlament strikt abgelehnt worden.Das Parlament erhält nun nur alle zwei Monate eine sehr detaillierte Berichterstattung einschließlich eines strukturierten Dialogs. Die Kommission muss zudem im Juli 2022 einen umfassenden Zwischenbericht vorlegen. “Leider haben wir weniger demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament erreicht, als wir erhofft hatten”, räumte der Volt-Abgeordnete Damian Boeselager, der Verhandlungsführer der Grünen, ein. Markus Ferber (CSU) kritisierte: “Die Mitgliedstaaten wollten von Anfang an ein Konto, von dem sie ungestört Geld abheben können, ohne dass sie sich an lästige Vorgaben halten müssen. Der heutige Kompromiss kommt den Mitgliedstaaten dabei viel zu weit entgegen.”Vereinbart wurde, dass 37 % der Ausgaben – also knapp 250 Mrd. Euro – in den Klimaschutz fließen sollen sowie mindestens 20 % in die digitale Transformation. Insgesamt wurden sechs Prioritäten für die Mittelverwendung festgelegt.Die Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität werden – zumindest theoretisch – eng mit den Empfehlungen des Europäischen Semesters verknüpft sein, in denen zentrale wirtschaftspolitische Herausforderungen für jeden Mitgliedstaat festgelegt werden. Allerdings bleibt die sogenannte makroökonomische Konditionalität, also die Verknüpfung mit den Fiskalregeln, so lange ausgesetzt, wie es auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist – also noch mindestens im Jahr 2021.