Kreditwirtschaft erneuert Kritik an Steuergesetz

Anhörung im Finanzausschuss am Montag

Kreditwirtschaft erneuert Kritik an Steuergesetz

sp Berlin – Die Deutsche Kreditwirtschaft hat vor der für Montag angesetzten öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss ihre Kritik am Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 erneuert. Besonders kritisch sieht die Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände weiterhin die geplante Änderung des Veräußerungstatbestandes in § 20 Abs. 2 EStG-E, “mit der faktisch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur umfassenden Verlustberücksichtigung bei Einkünften aus Kapitalvermögen ausgehebelt werden soll”. Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf einen weitreichenden steuerlichen Eingriff in den Aktien-, Anleihe- und Terminmarkt. Anfang Juni hatte die Kreditwirtschaft ihre Kritik in einer Stellungnahme zum damals vorliegenden Referentenentwurf fast wortgleich formuliert.Geht der Gesetzesentwurf durch, würden in einer ganzen Reihe von Finanzgeschäften Verluste und Kosten bei der Kapitalertragsbesteuerung nicht mehr verrechnet, während Gewinne weiterhin voll besteuert werden (vgl. BZ vom 8. Oktober). Das widerspricht nach Einschätzung der Kreditwirtschaft aber sowohl dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers im Rahmen des Unternehmersteuerreformgesetzes aus dem Jahr 2008 als auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH). Die vorgesehene Gesetzesänderung durchbreche außerdem das Gefüge der Abgeltungssteuer, das aus reduziertem Steuersatz für die “Einkünfte aus Kapitalvermögen”, uneingeschränkter Besteuerung von Vermögensänderungen und Versagung des Werbekostenabzugs bestehe. Darüber hinaus genüge die geplante Gesetzesänderung auch verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.Mit ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf ist die Kreditwirtschaft nicht allein. Auch im Bundesrat hat sich gegen das Vorhaben bereits erheblicher Widerstand formiert. Die Länderkammer forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Ende September auf, die neue Passage in § 20 Abs. 2 EStG-E ganz zu streichen. Im Bundestag gab es zuletzt ebenfalls Bewegung. Während die Unionsfraktionen Diskussionsbedarf anmeldeten, signalisierte der Koalitionspartner zumindest grundsätzliche Gesprächsbereitschaft. “Rein fiskalisch motiviert” Am Montag findet im Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf “zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer Vorschriften” statt. Auf der Sachverständigenliste steht neben der Kreditwirtschaft unter anderen die Bundessteuerberaterkammer, die die Änderungen in § 20 Abs. 2 EStG-E rundheraus ablehnt. Sie seien “rein fiskalisch motiviert” und widersprächen sowohl der Steuersystematik als auch dem Folgerichtigkeitsgebot, heißt es in ihrer Stellungnahme.