Corona-Pandemie

Krisenstab formiert sich

Bund und Länder stehen vor neuen Entscheidungen in der wieder aufflammenden Corona-Pandemie. Das Bundesverfassungsgericht steckt den Handlungsspielraum ab.

Krisenstab formiert sich

wf Berlin

– Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) werden an diesem Dienstag mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer über die Corona-Lage beraten. Konkret wird es um weitere Maßnahmen in der sich zuspitzenden vierten Welle der Corona-Pandemie gehen. Dazu gehört auch das Fortschreiten der Impfkampagne. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte am Wochenende die Bürger aufgerufen, durch freiwillige Kontaktbeschränkungen einen Lockdown zu verhindern und sich impfen zu lassen.

In Europa sind mittlerweile mehrere Infektionsfälle mit der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus bestätigt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft laut Nachrichtenagentur Reuters das von der – in Südafrika entdeckten – Variante ausgehende weltweite Risiko als „sehr hoch“ ein. Die Wahrscheinlichkeit einer weiteren globalen Ausbreitung sei groß. Die Gesundheitsminister der größten Industrieländer (G7) erklärten nach einer kurzfristig anberaumten Schaltkonferenz, es sei von „strategischer Relevanz“, den Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen.

Bund und Länder werden am Dienstag zudem ihren Handlungsspielraum ausloten, den ihnen das Bundesverfassungsgericht lässt. Angekündigt ist die Entscheidung über die Bundesnotbremse, also die im Juni ausgelaufene bundeseinheitliche Regelung über Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen von bestimmten Inzidenzschwellen an. Das Gericht bewertet die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Dazu waren verschiedene Verfassungsbeschwerden eingegangen.

Der Grünen-Co-Parteichef und designierte Vizekanzler der neuen Regierungskoalition, Robert Habeck, sagte dem „Spiegel“, auf dieser Basis sei zu entscheiden, „wo gesetzlich nachgeschärft“ werden müsse. „Wir müssen dann auch über Einschränkungen in der Gastronomie sprechen“, sagte Habeck. Die Länder sollten alle Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes nutzen, um Kontakte deutlich zu beschränken. Habeck nannte die Absage größerer Veranstaltungen in Innenräumen, von Weihnachtsmärkten und Fußballspielen mit Publikum. Clubs und Diskotheken müssten dichtmachen.

Gewissensfrage Impfpflicht

Der designierte Justizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dafür aus, die Abgeordneten im Bundestag ohne die sogenannte Fraktionsdisziplin über eine Impfpflicht entscheiden zu lassen. Dies geschieht üblicherweise bei Gewissensfragen. „Das Parlament diskutiert dann anhand von Gruppenanträgen“, sagte Buschmann. RND berichtet, die Gruppenanträge würden bereits vorbereitet. Regierungssprecher Steffen Seibert hielt vor der Presse fest, am wichtigsten sei es, die Impfkampagne so stark wie möglich voranzutreiben. Dies werde auch Aufgabe des Krisenstabs sein. Bereits am 18. November hatten Bund und Länder beschlossen, allen Bürgern spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot zur Auffrischung zu machen. Wer eine Zweitimpfung in den ersten sechs Monaten dieses Jahres hatte, soll noch bis Ende dieses Jahres den Booster bekommen. Die Impfkampagne nimmt unterdessen wieder Fahrt auf. Die Arztpraxen melden mit weit mehr als 3,1 Millionen Corona-Impfungen für die vergangene Woche die bisher zweitstärkste Impfquote. Dies teilte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Berlin mit. Nur im Juni war die Zahl höher. In Hausarztpraxen wurden rund drei Viertel der bundesweit 4,2 Millionen Menschen gegen das Coronavirus geimpft; 3,28 Millionen Menschen oder rund 80% wurden geboostert.

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