Kritik an EU-Plan zu Rechnungslegung
ahe Brüssel – Der Bundesrechnungshof hat Pläne der EU-Kommission zur Harmonisierung der Rechnungslegung kritisiert. Das Ziel einer nachhaltigen Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte werde damit verfehlt, erklärte die Behörde. “Um Staatsschuldenkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, ist eine solide Haushaltspolitik unerlässlich. Diese lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen”, monierte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. Bei der Haushaltsüberwachung habe die EU kein Erkenntnisproblem, sondern ein Vollzugsdefizit.Die EU-Kommission will einheitliche Rechnungslegungsstandards verbindlich einführen, die European Public Sector Accounting Standards (EPSAS), um verlässlichere Finanzdaten aus den Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Einführung soll allein in Deutschland bis zu 3,1 Mrd. Euro kosten. Die wirklichen Kosten, so der Rechnungshof, dürften allerdings weit höher liegen – “ganz abgesehen von den voraussichtlich erheblichen Umstellungsproblemen”.Nach Einschätzung von Scheller greift die EU-Kommission mit diesem Harmonisierungsprojekt “zur falschen Therapie” und agiert damit am eigentlichen Problem vorbei. Es fehle in der EU nämlich in vielen Fällen an gelebter Haushaltsdisziplin. Vermeintlich besser vergleichbare Finanzdaten lösten dieses Problem nicht. “Die Mitgliedstaaten sollten das Projekt daher schnellstmöglich einstellen und die eingesparten Mittel besser für die Konsolidierung ihrer Haushalte nutzen”, erklärte der Rechnungshof-Präsident.Mit ihrem Sonderbericht und den damit verbundenen Warnungen wandte sich die Bonner Behörde an den Bundestag. Danach ist bereits jetzt absehbar, dass die EPSAS Ermessensspielräume bei der Bewertung von einzelnen Haushaltspositionen eröffnen, die das eigentliche Ziel konterkarieren würden, zuverlässigere und vergleichbare Daten zu erhalten.Kritisch sieht der Bundesrechnungshof zudem die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der EPSAS-Entstehung, da sich für diese durch die Einführung der Standards ein milliardenschwerer Markt öffnen würde. Dieser Interessenkonflikt sei nicht hinnehmbar, erklärte Scheller. Staatliche Handlungsfähigkeit erodiere, wenn Rechtsakte von Unternehmen gestaltet würden, die sich darüber neue Märkte schafften.