Kritik an Macron
Von Gesche Wüpper, Paris”Rien ne va plus” – so heißt es derzeit zwischen Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und den Sozialpartnern des Landes. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, Schuld am Scheitern der Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern über eine Reform der Arbeitslosenversicherung zu sein. Macron hatte den Sozialpartnern nach dem Abbruch der Gespräche vorgeworfen, unverantwortlich zu handeln. Das junge Staatsoberhaupt sei verantwortlich für das Scheitern der Verhandlungen, erwidern nun Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Denn Macron habe ihnen unrealistische Ziele vorgegeben.Macron will, dass das Arbeitslosengeld nicht mehr so lange wie bisher gezahlt wird. Im Gegenzug sollen die Arbeitgeber mehr unbefristete Stellen vergeben. Der Präsident hatte die Sozialpartner zudem aufgefordert, Möglichkeiten zu finden, wie in den nächsten drei Jahren mindestens 3 Mrd. bis 3,9 Mrd. Euro eingespart werden können.Da sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge mit einer Dauer von weniger als einem Monat in Frankreich innerhalb der vergangenen 20 Jahre nahezu verdreifacht hat, hat Macron ihnen den Kampf angesagt. Denn dieser Anstieg verursacht der Arbeitslosenversicherung Unedic Mehrkosten von rund 2 Mrd. Euro.Um die Verbreitung solcher befristeter und kurzer Arbeitsverträge zu stoppen, plädiert Macron für ein Bonus-Malus-System, bei dem sich die Höhe der Beiträge der Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung nach der Quote richtet, wie viele Arbeitsverträge bei ihnen aufgelöst werden. Ein solches System wollen die Arbeitgeber jedoch verhindern. Nach dem Abbruch der Verhandlungen wird die Regierung Macrons die geplante Reform nun wohl wie die Reform des Arbeitsrechts per Dekret durchsetzen. Arbeitsministerin Muriel Pénicaud will Anfang nächster Woche einen Zeitplan bekanntgeben.Der Abbruch der Verhandlungen und die Kritik durch die Sozialpartner kommt für Macron angesichts der anhaltenden Gelbwesten-Proteste zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Er hat jedoch bereits einige Veränderungen der Arbeitslosenversicherung durchgesetzt. So trat zu Beginn des Jahres ein Gesetz in Kraft, das die Strafen für Arbeitssuchende verschärft, die zumutbare Jobangebote ablehnen.