Kurzarbeit bis Juni einfacher zu haben
dpa-afx Berlin
Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit in der Coronakrise wird um drei Monate verlängert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Ausnahmeregeln gelten bisher für Betriebe, die bis zum 31. März Kurzarbeit eingeführt haben. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni verlängert werden. Die entsprechende Verordnung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis zum Monatsende in Kraft treten.
Die Sonderregeln sehen unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftigte von Arbeitsausfall betroffen ist. Normalerweise muss es jeder Dritte sein. Arbeitgeber bräuchten Planungssicherheit, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.“
Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens durch das Kurzarbeitergeld. Außerdem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer erstattet. Im Zuge der Pandemie waren die Zugangsregeln gelockert worden. Für Kurzarbeit wurden 2020 rund 22 Mrd. Euro ausgegeben.