Kürzere Fristen bei der Investitionsprüfung
wf Berlin – Die Investitionsprüfung für Übernahmen aus Nicht-EU-Staaten soll für die Wirtschaft künftig kalkulierbarer werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin die verschärfte Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD sowie der Grünen und der Linken. Dabei wurden auf der Zielgeraden der parlamentarischen Beratung die bislang nur in der Außenwirtschaftsverordnung geregelten Prüffristen ins Gesetz übernommen, der Prozess transparenter gemacht und verkürzt.Von der auf zwei Monate verkürzten Vorprüfung profitierten mehr als zwei Drittel der Prüffälle, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Joachim Pfeiffer. Dazu gehörten besonders Start-ups. Die Hauptprüfung betrage nun im Normalfall vier Monate. In komplexen Einzelfällen könne sie um bis zu drei Monate verlängert werden. Die eingeführte Fristhemmung mache die Prüfung für Unternehmen planbarer, unterstrich Pfeiffer. In zwei Jahren will der Bundestag das Prüfverfahren evaluieren.Angestoßen wurde die Novelle durch die EU-Screening-Verordnung, die damit umgesetzt wird. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bekräftigte, Deutschland bleibe ein offener Investitionsstandort. Zugleich sprach er von einem maßvollen, aber notwendigen Schritt, um die wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren. “Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend angeschlagen sind, sie alle dürfen nicht zu wehrlosen Übernahmekandidaten werden – unabhängig davon, welche Zwecke oder Ziele der Übernehmende verfolgt”, sagte Altmaier in der abschließenden Debatte im Bundestag.Kritik kam unverändert aus der Wirtschaft. Der Industrieverband BDI bezeichnete die neuen Hürden als kontraproduktiv. “In Krisenzeiten wie diesen ist es wichtiger denn je, ein Zeichen für offene Märkte zu setzen – gerade angesichts des zu erwartenden dramatischen Einbruchs der weltweiten Direktinvestitionen im laufenden Jahr”, erklärt Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, in Berlin. Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft würden nicht geschützt, indem Unternehmen abgeschirmt und unter Denkmalschutz gestellt würden. Der Maschinenbauverband VDMA bedauerte, dass “die Bundesregierung die Einwände der Industrie weitgehend ignoriert hat”.