Country-by-Country-Reporting

Länder-Steuerdaten werden öffentlich

Lang hat sich die Wirtschaft gewehrt. Nun hat das Bundeskabinett die Veröffentlichung von Steuerdaten multinationaler Konzerne nach Ländern beschlossen.

Länder-Steuerdaten werden öffentlich

wf Berlin

Multinationale Konzerne müssen ihre Steuerzahlungen nach Ländern untergliedert künftig öffentlich machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung des Country-by-Country-Reporting hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Vorlage zur Veröffentlichungspflicht stammt aus dem Ressort von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Wer in einem Land Gewinne erwirtschaftet, der soll sich auch in angemessenem Umfang an der Finanzierung seines Gemeinwesens beteiligen“, erklärte Buschmann in Berlin. Mit dem „Gesetzentwurf zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen“ will die Regierung Buschmann zufolge zu mehr Steuertransparenz beitragen. Für eine öffentliche Debatte, ob und wo multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne Steuern zahlten, müssten die Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, unterstrich Buschmann. Bislang müssen die Daten nur den Finanzbehörden mitgeteilt werden.

Buschmann betonte: „Das setzen wir bürokratiearm und so einfach wie möglich um.“ Gerade in Krisenzeiten wolle die Regierung die Wirtschaft nicht unnötig zusätzlich belasten. Die Wirtschaft selbst hatte in Stellungnahmen zum Referentenentwurf indessen den dort geschätzten Aufwand als deutlich zu niedrig angezweifelt.

Mit der Novelle setzt Berlin EU-Recht um. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Betroffen sind Unternehmen mit einem Konzernumsatz von weltweit mehr als 750 Mill. Euro in zwei aufeinanderfolgenden Ge­schäftsjahren. Hierzulande wird die Novelle im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgenommen. Dies erstreckt sich aber nur auf punktuelle Änderungen. Die Konzerne müssen einen Ertragsteuerinformationsbericht er­stellen, der im Unternehmensregister offenzulegen ist. Ausgenommen sind CRR-Kreditinstitute und sogenannte Große Wertpapierinstitute, wenn sie nach den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben einen länderbezogenen Bericht veröffentlichen. Bei Unternehmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt die Regelung für Töchter oder Zweigniederlassungen.