Länder billigen Erbschaftsteuernovelle

Gesetz tritt rückwirkend zur Jahresmitte in Kraft

Länder billigen Erbschaftsteuernovelle

wf Berlin – Die reformierte Erbschaftsteuer kann rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte dem Vermittlungsergebnis zu, mit dem neue Vorgaben für die Steuerbegünstigung von Firmenerben eingeführt werden. Damit ist der Weg frei für die überarbeitete Gesetzgebung, die das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 verfügt hatte. Die Richter hatten die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.Dabei bleiben die Privilegien auch künftig grundsätzlich erhalten, jedoch müssen viel mehr Unternehmen als zuvor nachweisen, dass sie den Betrieb auch fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Bislang waren nur Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten davon betroffen, nun sind es schon Firmen mit mehr als fünf Beschäftigten. Bei der Vererbung von großen Unternehmen mit einem Übertragungswert von mehr als 26 Mill. Euro kommt es zu einer Bedürfnisprüfung, ob die Erben die Steuerbegünstigung benötigen. Die Hälfte des Privatvermögens wird für die zu zahlende Erbschaftsteuer herangezogen, wollen die Erben vom steuerbegünstigten Wechsel auf die nächste Generation profitieren.Die Wirtschaft – darunter der Industrieverband BDI, das Handwerk und der Groß- und Außenhandelsverband BGA – zeigte sich erleichtert über die nun gewonnene Rechtssicherheit. Diese muss sich allerdings noch erweisen. Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) rechnet in Kürze mit einer neuen rechtlichen Prüfung.