Länder dürfen Grundsteuer variieren
Union und SPD haben sich nach langem Ringen bei der Novelle der Grundsteuer auf eine Öffnungsklausel für die Länder geeinigt. Damit kann der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht und die Steuer weiter erhoben werden. Vor- oder Nachteile beim Länderfinanzausgleich soll die neue Lösung nicht bringen. wf Berlin – Die Bundesländer sollen künftig für die Erhebung der Grundsteuer eigene Gesetze erlassen können. Die Fraktions- und Parteispitzen von Schwarz-Rot verständigten sich in der Nacht zum Montag auf eine Reglung, die es den Ländern erlaubt, vom Bundesgesetz umfassend oder auch nur teilweise abzuweichen. Damit muss das wertabhängige Grundsteuermodell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nicht bundesweit eingeführt werden.Bayern präferiert ein Flächenmodell, das als weniger bürokratisch angesehen wird. Den nun beschlossenen Spielraum will der Freistaat nutzen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wertete die Einigung als ein “gutes Signal” für die Bundesländer: “Bayern kann damit ein einfaches, wertunabhängiges Modell umsetzen, das zu keinen Steuererhöhungen oder weiterer Bürokratie führt.” Für die SPD räumte die Interimsvorsitzende Malu Dreyer ein, es sei nicht das “Lieblingsmodell der SPD”, aber sie halte den Kompromiss für “vertretbar”.Thorsten Schäfer-Gümbel, ebenfalls übergangsweise an der SPD-Parteispitze, verwies darauf, dass für abweichende Bundesländer die “harte Maßgabe” eines “bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstabs” gelte. Dies soll einen Steuerwettbewerb der Bundesländer verhindern. Gewinner oder Verlierer im Länderfinanzausgleich soll es damit nicht geben. Andreas Jung, Vizefraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, sagte vor der Presse, das Bundesgesetz zur Grundsteuer bleibe der Maßstab für den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern. Es werde aber keine Pflicht zu Schattenkriterien geben. Das Bundesfinanzministerium sei aufgefordert, ein Modell dazu vorzulegen.Jung zufolge wurde im Koalitionsausschuss auch vereinbart, den sogenannten Metropolenzuschlag aus dem Gesetzentwurf von Scholz zu streichen. Da die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden darf, hätte der Zuschlag vor allem Mieten in Großstädten nach oben getrieben. Außerdem sei festgelegt worden, dass für Gewerbeimmobilien das Sachwertverfahren angewandt werde. Die Wirtschaft hatte sich gegen das Ertragswertverfahren gewehrt. Unter Zeitdruck Bis Jahresende soll das neue Gesetz in Kraft sein. Zur Absicherung der Öffnungsklauseln ist eine Grundgesetzänderung nötig, die wegen der erforderlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat die Mitwirkung der Opposition erfordert. Für die FDP-Fraktion im Bundestag verlangte deren finanzpolitische Sprecher Florian Toncar Verhandlungen “auf Augenhöhe”. Die FDP tritt wie Bayern für das Flächenmodell ein, das allein die Fläche besteuert. Scholz hat im Bundesgesetz hingegen unter anderem Bodenpreise und Miethöhe mit einbezogen. Eile ist geboten, weil das Bundesverfassungsgericht bis Jahresende eine neue Lösung verlangt hat, mit der die Grundsteuer auf aktuelle Immobilienwerte bemessen wird. Sonst darf die Steuer von 2025 an nicht mehr erhoben werden. Bislang werden im Osten Deutschlands Einheitswerte von 1935 und im Westen von 1964 veranschlagt. Mit rund 14 Mrd. Euro ist die Steuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden.