Länder gehen gegen Umsatzsteuerbetrug vor
wf Berlin – Betreiber von Onlinehandelsplattformen müssen künftig für die Umsatzsteuer ihrer Anbieter haften. Die Finanzminister der Bundesländer einigten sich bei ihrem Treffen in Goslar auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einer gesetzlichen Neuregelung. Diese soll zum Jahresbeginn 2019 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen haften, die Händler über die jeweilige Onlineplattform ausführen, teilten die Finanzminister mit. Dies solle jedoch nicht vorrangig die Betreiber elektronischer Marktplätze treffen, sondern ausländische Onlinehändler in Deutschland zur steuerlichen Registrierung bewegen. Die Betreiber müssten bei den Händlern eine entsprechende Bescheinigung einfordern. Lassen sie “nicht registrierte oder steuerunehrliche Händler” gewähren, haften sie dafür. Diese Regelung soll für den Übergang greifen, bis Anfang 2021 das europäische Regime in Kraft tritt. Dann wird die Umsatzsteuer grundsätzlich vom Onlineplattformbetreiber und nicht mehr von den Anbietern erhoben. Dem Staat entgingen hierzulande derzeit jährlich Umsatzsteuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) vor Journalisten. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handelskammerorganisation DIHK, schätzt, dass nur ein Viertel der Händler aus Staaten außerhalb der EU beim zuständigen Finanzamt hierzulande registriert sind. Dercks plädierte für eine zügige Regelung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den Anbietern aus EU-Ländern zu schaffen. Der Staat dürfe aber nicht die Überwachung auf die Onlineplattformen abwälzen, sondern müsse sich selbst darum kümmern. Verträglich sei das “Notice and take down”-Verfahren. Die Finanzverwaltung bleibe in der Pflicht, Steuersünder aufzuspüren. Nach einer Mitteilung an die Onlinemarktplätze müssten diese solche Anbieter vom Handel ausschließen. Dies sei praxisnah.