Corona

Leichte Entspannung in der Pandemie

Selbst von einer Corona-Infektion genesen, verteidigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne für das Infektionsschutzgesetz und kündigte den angepassten Impfstoff für September an.

Leichte Entspannung in der Pandemie

wf Berlin

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine leichte Entspannung in der Coronapandemie konstatiert. „Die Sommerwelle fängt jetzt langsam an zurückzugehen“, sagte Lauterbach vor der Presse in Berlin. Dies sei aber noch kein Grund für Entwarnung. Im Herbst rechnet der Minister wieder mit steigenden Fallzahlen, wenn sich die Menschen wieder verstärkt in Innenräumen aufhalten. Zugleich verwies er auf die Dunkelziffer in der Pandemie. Die Daten des Robert-Koch-Instituts zeigten, dass der Anteil der nicht registrierten Corona-Fälle gestiegen sei.

Die an die neue Corona-Varianten angepassten Impfstoffe können zudem früher ausgeliefert werden als erwartet. Lauterbach bezeichnete dies als „sehr gute Nachricht“. Anfang und Ende September werde die Europäische Arzneimittelbehörde über die Zulassung des an die Omikron-Varianten BA.1 bzw. BA.5 angepassten bivalenten Impfstoffs entscheiden. Die neuen Impfstoffe könnten demnach bereits am 2. September und am 28. September ausgeliefert werden. „Die Bundesregierung hat die beiden neuen Impfstoffe gegen die Omikron-Variante in ausreichender Menge bestellt, so dass die Impfkampagne zeitnah starten kann“, sagte Lauterach.

Infektionsschutz im Visier

Zugleich verteidigte der SPD-Politiker die mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Bundesregierung abgestimmten Pläne zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes. Damit bereitet der Bund Deutschland auf die neue, im Herbst zu erwartende Welle vor. Aus der Ländern hatte es viel Kritik gegeben. Dort werden klare Vorgaben vermisst, die eine deutschlandweit einheitliche Umsetzung garantieren. Der Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländer hatte schon in der Vergangenheit bei den Bürgern zu Unmut geführt. Lauterbach will das neue Infektionsschutzgesetz am 24. August ins Kabinett bringen. Für Dienstag ist demnach ein Bund-Länder-Austausch mit den Chefs der Staatskanzleien geplant.

Kritik an den Plänen, die Neuregelung zwinge dazu, sich alle drei Monate neu impfen zu lassen, wies Lauterbach zurück. Die sei „medizinisch völlig unsinnig“. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder in einer ersten Stufe vom 1. Oktober an die Möglichkeit haben, inzidenzunabhängig eine Maskenpflicht einzuführen. Ausnahmen – etwa für die Gastro­nomie – sind für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt. Als geimpft gilt, wer bis zu drei Monate zuvor das Vakzin erhalten hat. Diese Regelung folgt Lauterbach zufolge der Annahme, dass Geimpfte innerhalb der drei Monate nicht ansteckend sind. Vor einem schweren Verlauf schützt die Impfung länger. Dieser Zeitraum könne aufgrund neuer Studien noch nachträglich angepasst werden, stellte der Minister in Aussicht. Obwohl die Länder nicht verpflichtet sind, eine Maskenpflicht einzuführen, rechnet Lauterbach damit: „Ich glaube, dass die Länder das alle machen werden, weil wir zum 1. Oktober wieder höhere Fallzahlen haben werden.“