Lindner plant Steuerentlastungen für Unternehmen
Lindner will die Wirtschaft entlasten
Investitionsprämie, bessere Forschungsförderung und erleichterte Verlustverrechnung sind geplant
Mit Steuererleichterungen von 6,6 Mrd. Euro jährlich will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Wirtschaft entlasten. Ein neues Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit und Liquidität vor allem mittelständischer Unternehmen stärken. Die deutsche Industrie reagiert erfreut.
wf Berlin
Mit einem Gesetzespaket voller vielfältiger Neuregelungen will Bundefinanzminister Christian Lindner (FDP) die Investitionsbereitschaft und Forschung von Unternehmen hierzulande fördern sowie deren Liquiditätslage verbessern. Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit verbessern sowie zu einem einfacheren, moderneren und faireren Steuerrecht führen, hieß es aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Das Entlastungsvolumen für die Wirtschaft beträgt laut Referentenentwurf 6,6 Mrd. Euro, wenn das Gesetz voll wirkt. 2024 sind es erst einmal 1,6 Mrd. Euro. Bei Bund und Ländern fehlen dann Einnahmen von rund 700 Mill. Euro, bei den Gemeinden sind es 170 Mill. Euro. 2025 summieren sich die Entlastungen dann auf 5 Mrd. Euro. Der Referentenentwurf liegt der Börsen-Zeitung vor.
Wie die Koalitionspartner der Ampel zu dem Vorhaben stehen, ist offen. Der Entwurf wird in der Regierung noch abgestimmt. Mit dem Wachstumschancengesetz soll die angekündigte Investitionsprämie für Klimaschutzprojekte von Unternehmen eingeführt werden. Diese gewinnunabhängige Prämie ist für förderfähige Wirtschaftsgüter bestimmt, die den Energie- und Ressourcenverbrauch effizienter machen sollen. Betriebe sollen so angereizt werden, schneller klimaneutral zu werden. Die Prämie von 15% der Investition, maximal 30 Mill. Euro, soll von 2024 an vier Jahre gewährt werden. Die Prämie könne liquiditätssteigernd ausgezahlt werden – auch an Unternehmen, die Verlust machen, heißt es. Kalkuliert sind im Referentenentwurf dafür Steuerausfälle von 390 Mill. Euro im Jahr. Geprüft wird Kreisen des Ministeriums zufolge, ob die Investitionsprämie ausgebaut werden könne, um noch breiter zu fördern.
Innovation erleichtern
Auch die steuerliche Forschungsförderung will Lindner stärken. Dazu sollen die Bemessungsgrundlage von 2024 an von 4 auf 12 Mill. Euro verdreifacht und die förderfähigen Aufwendungen erweitert werden, um Innovationen zu erleichtern. Dies würde zu jährlichen Steuererleichterungen von 785 Mill. Euro führen.
Verbessert werden soll auch die steuerliche Verlustverrechnung – ein wiederholt vorgetragenes Anliegen der Wirtschaft. Geplant ist, den Verlustrücktrag auf drei Jahre auszuweiten und zugleich die erhöhten, aber befristeten Betragsgrenzen von 10 Mill. Euro (20 Mill. Euro bei Zusammenveranlagung) dauerhaft beizubehalten. Dies entlastet die Wirtschaft nur um 150 Mill. Euro jährlich. Wirklich spürbar für die Wirtschaft mit einem Entlastungsbetrag von 3 Mrd. Euro jährlich wäre jedoch eine temporäre Maßnahme: Befristet von 2024 bis 2027 will Lindner die nationale Mindestgewinnbesteuerung aussetzen. Auch der Verlustvortrag wäre in dieser Zeit nicht begrenzt. Dies ist laut Referentenentwurf eine Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität des Mittelstands. Liquiditätsverbessernd wäre auch die erhöhte Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und für Sammelposten auf 5.000 Euro. An Entlastung würde dies 550 Mill. Euro im Jahr bringen. Eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung und angepassten Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften soll die Regelungen für mehr Betriebe attraktiver machen und die Steuerbelastung senken.
Auch Wermutstropfen im Entwurf
Der Entwurf umfasst auch eine Reihe finanziell nicht spezifizierter Vorhaben, die der Steuerfairness dienen sollen. Ein Wermutstropfen für die Wirtschaft dürfte die Ausweitung der Meldepflichten für grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf nationale Modelle sein. Auch Steuergestaltung über Investmentfonds will die Novelle künftig verhindern, darunter solche über eine finnische Rechtsform. Genannte werden Veräußerungsgewinne aus Immobilien und die Freistellung von Einkünften aus Vermietung ohne steuerliche Vorbelastung.
Der Industrieverband BDI begrüßte den Entwurf ausdrücklich. Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner erklärte, mit dem Gesetzespaket würden wichtige Themen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland aufgegriffen.