Lobbyismus

Lobbyregister gilt auch für Regierung

Das zwischen CDU/CSU und SPD für den Bundestag ausgehandelte Lobbyregister soll auch für die Bundesregierung gelten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Interessenvertretung von Lobbyisten gegenüber der Regierung soll demnach...

Lobbyregister gilt auch für Regierung

dpa-afx/sp Berlin

Das zwischen CDU/CSU und SPD für den Bundestag ausgehandelte Lobbyregister soll auch für die Bundesregierung gelten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Interessenvertretung von Lobbyisten gegenüber der Regierung soll demnach analog zur Interessenvertretung beim Bundestag geregelt werden. „Das verpflichtende Lobbyregister wird dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin.

Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Registrierung für regelmäßige und auf Dauer angelegte Lobbyarbeit bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vor. Ein legislativer Fußabdruck, der den Einfluss auf Gesetzestexte offenlegen würde, fehlt, weshalb die Opposition den Entwurf als unzureichend kritisiert hat. Nach der Maskenaffäre in der Union ist der Druck aus der SPD, den legislativen Fußabdruck doch noch einzubinden, wieder gestiegen.