Bundestagsbeschluss

Lobbyregister wird nachgeschärft

Der Bundestag hat die Auskunftspflichten von Lobbyisten noch einmal deutlich ausgeweitete. Für die Opposition ist die Reform des Lobbyregisters nur ein Bürokratiemonster, das nicht mehr, sondern weniger Transparenz schafft.

Lobbyregister wird nachgeschärft

Lobbyregister wird nachgeschärft

ahe Berlin

Das seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages geführte Lobbyregister wird noch einmal nachgeschärft. Der Bundestag gab grünes Licht, die Auskunftspflichten von Interessensvertretern an verschiedenen Stellen auszuweiten. Sie müssen künftig angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie konkret Einfluss nehmen wollen, und sollen zudem die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Auch werden zuweilen zusätzliche Angaben zu den eigentlichen Auftraggebern und zu früheren Ämtern und Mandate der Interessensvertreter nötig.

Die Bürgerbewegung Finanzwende lobte, die Reform werde für mehr Transparenz sorgen, bleibe allerdings hinter dem zurück, was im Koalitionsvertrag der Ampel versprochen wurde. Als nächster Schritt sei dringend ein "legislativer Fußabdruck" nötig. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder, kritisierte, durch die Änderungen werde "ein wahres Bürokratiemonstrum geschaffen", ohne dass es einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit gebe.

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