Mehr Freiheit am Kapitalmarkt
wf Berlin
Die Kapitalanlageoptionen des staatlichen Entsorgungsfonds für Atommüll (Kenfo) sollen flexibler werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung überwies der Bundestag zur Beratung in die Ausschüsse. Folgen die Parlamentarier dem Vorschlag der Regierung, wird das rund 24 Mrd. Euro schwere Anlagevehikel für den Bereich der Kapitalanlage aus dem engen Regime der Bundeshaushaltsordnung entlassen und stellt seine Rechnungslegung von der Kameralistik auf kaufmännische Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch um. Die Mittel im Kenfo – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – stammen von den Energieunternehmen, die damit die Entsorgung des Atommülls abgegolten hatten. Anlagezweck des Fonds ist die Ertragsmaximierung, um die Finanzierung der Entsorgungskosten zu sichern.
„Die Freistellung der Kapitalanlage von den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung ermöglicht es dem Kenfo als Staatsfonds, auch künftig vergleichbar einem professionellen Finanzinvestor an den Märkten zu agieren, insbesondere im Bereich der illiquiden Anlage“, sagte Vorstandsvorsitzende Anja Mikus der Börsen-Zeitung. Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung seien eher auf das klassische staatliche Beteiligungsgeschäft zur Daseinsvorsorge oder der Unternehmensförderung ausgerichtet, machte Mikus deutlich. „Die Änderungen sind wichtig, um die herausfordernden Ertragsziele zur umfassenden Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung erreichen zu können.“ Der Fonds hatte Ende 2019 rund 11,8 Mrd. Euro seines Finanzanlagevermögens investiert und sich zum Ziel gesetzt, bis zum Bilanzstichtag 2020 das investierte Kapital auf 15 Mrd. Euro zu erhöhen. Zwei Drittel wären dann investiert. Zahlen zu 2020 liegen noch nicht vor. Für die nicht investierten Mittel zahlt der Fonds Negativzinsen an die Bundesbank.