Unternehmensteuerreform

Mogelpackung von Scholz

Schon lang ersehnt die Wirtschaft eine Unternehmenssteuerreform. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) noch einen Entwurf mit hoffnungsvollem Titel durchs Kabinett gebracht: Gesetz zur Modernisierung des...

Mogelpackung von Scholz

Schon lang ersehnt die Wirtschaft eine Unternehmenssteuerreform. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) noch einen Entwurf mit hoffnungsvollem Titel durchs Kabinett gebracht: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Der Inhalt hält aber nicht, was die Verpackung verspricht. Auch der späte Start deutet darauf hin, dass Scholz das Scheitern des Projekts bewusst einkalkuliert. Anstelle einer umfassenden Körperschaftsteuerreform mit Steuersatzsenkung, worauf die deutsche Wirtschaft mit Blick auf das Steuerniveau im benachbarten Ausland hofft, kommen magere Punkte. Allen voran steht die seit Jahren angestrebte rechtsformneutrale Besteuerung. Ob ein Unternehmen als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft agiert, soll nicht über die Höhe der Steuerlast entscheiden.

Diese Ungleichbehandlung soll ein Optionsmodell heilen, mit dem Personengesellschaften in die Körperschaftsbesteuerung optieren können. Kleiner Haken an der Sache: Maßgabe ist das Umwandlungssteuergesetz, das Firmen zwingt, weitgehend stille Reserven offenzulegen. Anfang der 2000er Jahre hatte Scholz-Vorgänger Hans Eichel (SPD) bereits einen Vorstoß Richtung Optionsmodell gemacht, der Komplexität und Tücken eines solchen Vorhabens offenbarte. Hätte Scholz wirkliche Interesse daran, ein gut durchdachtes Regelwerk zu schaffen, würde er dies nicht kurz vor Toresschluss und ohne Anhörung der betroffenen Wirtschaft tun. Das Vorhaben stand seit Beginn der Legislaturperiode auf der Agenda. Die CDU/CSU im Bundestag muss nun entscheiden, ob sie einen fehleranfälligen Schweinsgalopp mitmacht.

Wichtiger ist noch, was nicht im Entwurf steht. Dazu zählt die Reform der unpraktikablen Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften, die für einbehaltene Gewinne steuerlich besser stellen soll. Scholz ignoriert auch das Problem der Niedrigsteuergrenze, bei der die Steuerlast auf  Gewinne ausländischer Töchter nicht nur auf das deutsche Niveau, sondern darüber hinaus geschleust wird. Deutlich verschärft wird indessen mit dem Entwurf zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie hierzulande die Wegzugsbesteuerung für Sitzverlegungen ins Ausland. Die EU verlangt dies nicht. Deutschland ist bei der Umsetzung dieser Richtlinie spät dran. Geht dieser Entwurf durch und scheitert die Reform der Körperschaftsteuer, zahlt die Wirtschaft am Ende auch noch mehr.