Musterverfahrensgesetz für Anleger wird verlängert

Union und SPD brauchen für Reform mehr Zeit

Musterverfahrensgesetz für Anleger wird verlängert

dpa-afx Berlin – Der Bundestag hat eine verlängerte Gültigkeit des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zum Schutz von Aktionären und Anlegern beschlossen. Das Gesetz gilt nun bis zum 31. Dezember 2023. “Das KapMuG, das wissen wir auch, darf so in dieser Form nicht bestehen bleiben. Es hat sich als zu ineffektiv, als zu langwierig, zu umständlich und zu komplex erwiesen”, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, am Freitag im Bundestag: “Aber es jetzt ganz abzuschaffen, das wäre auch ein falscher Schritt.”Ursprünglich sollte das Gesetz am 31. Oktober auslaufen. Union und SPD wollen es reformieren und mit der zivilrechtlichen Musterfeststellungsklage zusammenführen. Sie brauchen dafür aber nach eigenen Angaben noch Zeit.Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll es geprellten Anlegern und Aktionären gemeinsam ermöglichen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen – etwa, wenn sich die Anleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Informationen über den Kapitalmarkt geschädigt sehen.Dies ist derzeit etwa der Fall im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur Dieselaffäre beim Autobauer Volkswagen. Im Zentrum steht die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Anleger fordern Schadenersatz für erlittene Kursverluste. Der aktuelle Streitwert beläuft sich auf etwas mehr als 4 Mrd. Euro.Im Skandal um den Finanzdienstleister Wirecard schließt die staatliche Finanzaufsicht BaFin ein Musterverfahren nach dem KapMuG hingegen aus. Die Anlegerschutz-Kanzlei Tilp hatte ein solches Verfahren gegen die Behörde vor dem Oberlandesgericht Frankfurt beantragt. Anwälte argumentieren, die BaFin habe Ermittlungen wegen Marktmanipulation verweigert.