Klimapolitik

Mut zur grünen Transformation

Mit dem Green Deal treibt die EU-Kommission ein Jahrhundertprojekt voran: 2050, also in nur einer Generation, soll der europäische Staatenbund klimaneutral sein. Hohe Investitionen – auch von privaten Kapitalgebern – sind notwendig, um die EU zu...

Mut zur grünen Transformation

Mit dem Green Deal treibt die EU-Kommission ein Jahrhundertprojekt voran: 2050, also in nur einer Generation, soll der europäische Staatenbund klimaneutral sein. Hohe Investitionen – auch von privaten Kapitalgebern – sind notwendig, um die EU zu dekarbonisieren und energieeffizient zu machen. Die europäische Automobilindustrie ist dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet und unterstützt diesen Weg in eine nachhaltige Gesellschaft.

Die Transformation soll laut EU-Kom­mission nach einem eindeutigen Regelwerk erfolgen. Auf Basis der im Juni 2020 verabschiedeten Taxonomie-Verordnung sollen Kapitalgeber gezielt in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren.

Enge Interpretation

Als nachhaltig gelten dabei nur Aktivitäten, die mindestens eines von sechs Umweltzielen unterstützen, beispielsweise dem Klimaschutz dienen oder eine Anpassung an den Klimawandel ermöglichen. Hier setzt die EU-Kommission einen sehr engen Interpretationsspielraum: Die bisherige Auflistung definiert explizit, welche Tätigkeiten als nachhaltig gelten. Sie schließt einen Großteil der bestehenden Aktivitäten aus.

So ist als taxonomiekonforme Tätigkeit der Automobilindustrie lediglich die Produktion von Fahrzeugen und -komponenten mit einem Ausstoß von unter 50 g/km CO2 definiert. Ab 2026 fallen nur noch komplett emissionsfreie Fahrzeuge darunter.

Mit diesem engen Ausschnitt setzt die EU-Kommission nicht auf eine schrittweise Transformation ihrer Industrie, sondern favorisiert eindeutig den Grüne-Wiese-Ansatz. Emissionssenkende Aktivitäten, die nicht aufgelistet sind, sind nicht nachhaltig. Damit bleiben beispielsweise die fortgesetzten Bestrebungen der Automobilindustrie, die Emissionen von Verbrennungsmotoren zu verringern, unberücksichtigt. Mit ihren 3,7 Millionen Beschäftigten investiert der Sektor europaweit jedes Jahr mehr als 60 Mrd. Euro in Forschung und Entwicklung, insbesondere auch in umweltschonende Technologien. Der Großteil davon fällt als nicht Taxonomie-konform durchs Raster – trotz eines nachweislichen Beitrags zur Emissionssenkung. Nur ein Beispiel dafür ist die Elektrifizierung mittels 48-Volt-Bordnetz, das Verbrauch und Emissionen reduziert.

Vieles bleibt außen vor

Nach Schätzungen von Beratungsunternehmen werden insgesamt nur 1 bis 2% der aktuellen Umsätze der verarbeitenden Industrie Europas als Taxonomie-konform erfasst. Zentrale Wirtschaftsaktivitäten und ganze Industriezweige blieben laut Taxonomie außen vor: So ist zum Beispiel noch unklar, ob und wie die für den europäischen Fahrzeugbau wichtigen Leasing- und Finanzierungsaktivitäten berücksichtigt werden­.

Die enge Rahmensetzung könnte somit zu einem weitreichenden Blacklisting der Industrie führen: Die Kanalisierung von Kapitalströmen könnte Investitionen in bestimmte Sektoren deutlich verringern. Innovationen wären nur im eng gesteckten Rahmen möglich.

Faire CO2-Bepreisung für alle

Die CO2-Bepreisung könnte eine zentrale Einnahmequelle für die Finanzierung des Green Deal werden. Die Klimaziele sind nur gesamtgesellschaftlich zu schultern: Das Emissionshandelssystem sollte daher auf alle Sektoren und Aktivitäten ausgeweitet werden. Aktuell deckt es nur etwa 45% der Treibhausgasemissionen ab. Zudem sollte die Bepreisung die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen, bis hin zum Endverbraucher. Wettbewerbsschädigend für die Wirtschaft wären weiter steigende Energiepreise, die in Deutschland ohnehin schon auf Höchstniveau sind.

Mehr Offenlegungspflichten

Mit der Taxonomie hat die EU-Kom­mis­si­on die Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern erweitert. Unternehmen, die unter die europäische CSR-Richtlinie fallen – in Deutschland 2017 mit dem CSR-Richt­linie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt –, sollen ab dem Geschäftsjahr 2021 ihren Um­satz, ihre Investitions- und Betriebsausgaben für taxonomiekonforme Aktivitäten berichten.

Die Umsetzung der EU-Verordnung mit einem signifikanten Um­fang an neuen Regelungen macht kurzfristig die Einführung neuer IT-Sys­teme für die nicht-finanzielle Berichterstattung notwendig − und das nicht nur bei den berichtspflichtigen Unternehmen, sondern auch bei Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Wichtig sind dafür einheitliche und einfach umsetzbare Definitionen für die Kennzahlen, um eine gewisse Vergleichbarkeit zu erreichen.

Doch genau diese Definitionen liegen bis heute nicht vor. Die Anforderungen an die Berichterstattung für diese Kennzahlen hat die EU-Kommission bislang nicht näher gefasst. Eine Entscheidung ist nicht vor Juni zu erwarten. Für die Unternehmen blieb der Zeithorizont unverändert: In der Praxis bedeutet das, dass Kennziffern für Monate rückwirkend erhoben werden müssen. Zur Implementierung wäre hier eine Übergangsphase wünschenswert.

Kein europäischer Sonderweg

Die EU-Kommission sollte auch keinen europäischen Standard für die nichtfinanzielle Berichterstattung schaffen, der nur das Risiko ungleicher Wettbewerbsbedingungen erhöhen würde. Bei der finanziellen Berichterstattung haben sich nach zwei Dekaden die IFRS-Standards bewährt. Die IFRS Foundation sollte auch hier in Führung gehen und dabei die geltenden IFRS-Standards nicht in Frage stellen.

Die politischen Rahmenbedingungen sollten stimmen, damit die Branche ihren entscheidenden Beitrag zur Transformation leisten kann.

Dr. Nicolas Peter ist Finanzvorstand der BMW Group.

In dieser Rubrik veröffentlichen wir Kommentare von führenden Vertretern aus der Wirtschafts- und Finanzwelt, aus Politik und Wissenschaft.