Zukunftsfinanzierungsgesetz

„Mutiger Aufschlag“ für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz

Das Zukunftsfinanzierungsgesetzt soll den Finanzplatz Deutschland stärken. Viel Kritik kommt von Investorenseite. Die Frankfurt School of Finance verteilt guten Noten, hat aber auch noch Anregungen.

„Mutiger Aufschlag“ für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz

Gute Noten für das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Frankfurt School of Finance sieht die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland gestärkt

wf Berlin

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist die Bundesregierung auf dem richtigen Weg, um den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Der Entwurf sei ein „guter erster Aufschlag“, sagte Christoph Schalast in einer Online-Runde vor Journalisten. „Ich halte es für ein mutiges Gesetz.“ Schalast ist Professor für Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Mergers & Acquisitions an der Frankfurt School of Finance.

Mit der Einführung von Mehrstimmrechtaktien und einer neuen gesetzlichen Grundlage für Spacs (Special Purpose Acquisition Companies) schließe Deutschland im internationalen Wettbewerb auf, hielt der Jurist fest. Anleger- und Investorenschützer sehen indessen dadurch ihre Rechte beschnitten. Dieser Kritik hält Schalast entgegen, dass der Markt zeigen werde, ob diese Finanzinstrumente sich durchsetzen werden. Solange die Konstruktion transparent sei, bleibe es Entscheidung der Investoren, ob sie solche Unternehmensanteile kauften.

Altersvorsorge bleibt außen vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) hatten Anfang Mai den Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zur Konsultation an Länder und Verbände verschickt. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten. Eckpunkte hatten die beiden Minister bereits im Sommer 2022 präsentiert. Wegen Uneinigkeit in der Ampel-Koalition dauerte es besonders lang, bis der Referentenentwurf fertiggestellt wurde. So schaffte es ein geplanter steuerlicher Teil mit der Verrechnungsmöglichkeit von Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus Kapitalanlagen nicht in die Novelle. Schalast bedauerte, dass die Aktienrente – die Anlage in Aktien zur Altersvorsorge – nicht mehr Teil der Gesetzespläne ist.

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz will die Bundesregierung das Kapitalmarktrecht und Aktienrecht hierzulande novellieren. Ein Vergleich mit Großbritannien, Frankreich und Luxemburg zeige dringenden Handlungsbedarf, konstatierte Schalast. Der Rückstand zu den USA bei der Start-up-Finanzierung sei „dramatisch“. Dabei sei Deutschland – bis die Dotcom-Blase 2000 platzte – ein Start-up-Land gewesen und auch die Börse sei von Wagniskapital dominiert worden.

Nachbesserungsmöglichkeiten

Vor allem der Wagniskapitalmarkt in Deutschland soll mit der Gesetzesnovelle fit gemacht werden. Neben den Mehrstimmenaktien, die Gründern für zehn Jahre mehr Einfluss sichern können, als es ihrem Kapitalanteil entspricht, sind höhere Steuerfreibeträge bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geplant und eine auf den Veräußerungszeitpunkt aufgeschobene Besteuerung. Der bisherige Steuerfreibetrag von 1.400 Euro soll auf 5.000 Euro im Jahr steigen. Schalast begrüßte die Verbesserung, hält den Schritt aber nicht für ausreichend. 5.000 Euro seien „relativ wenig“, wenn man etwas bewegen wolle. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung gehöre bei Start-ups mittlerweile zur Kultur, sei aber auch für die Fachkräftegewinnung wichtig. Auch bei der steuerlichen Behandlung von Venture Capital hält Schalast weitergehende steuerliche Lockerungen für nötig, um den Wagniskapitalmarkt zu beleben und Vermögen in diese Richtung zu stimulieren. Neben der geplanten Umsatzsteuerbefreiung für die Fondsverwaltung sollten die Anlagen in Venture Capital abgeschrieben werden können. Nur wirkliche Gewinne müssen versteuert werden.

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