WERTBERICHTIGT

Nachhaftung oder Selbstbedienung?

Börsen-Zeitung, 3.9.2015 Also doch! Allen Beteuerungen zum Trotz, mit der Aufspaltung in einen Ökokonzern und eine Kraftwerksgesellschaft wolle sich Eon keineswegs um die milliardenteuren AKW-Altlasten drücken, muss Eon-Chef Johannes Teyssen in...

Nachhaftung oder Selbstbedienung?

Also doch! Allen Beteuerungen zum Trotz, mit der Aufspaltung in einen Ökokonzern und eine Kraftwerksgesellschaft wolle sich Eon keineswegs um die milliardenteuren AKW-Altlasten drücken, muss Eon-Chef Johannes Teyssen in seinen Planungen genau dies beabsichtigt haben. Wie sonst ist die harsche Reaktion auf einen Gesetzentwurf zu verstehen, mit dem Berlin nach eigenem Bekunden nur heutige Verpflichtungen “konservieren” will. Dagegen will Eon aller Voraussicht nach klagen, dürfte der Entwurf doch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Doch auch der Bund ist keineswegs so blauäugig wie behauptet. Mit der geplanten Konzernnachhaftung soll nicht nur Insolvenzen von AKW-Tochtergesellschaften begegnet, sondern auch der nahezu unendliche Geldfluss von Eon, RWE & Co gesichert werden, bis eines fernen Tages tatsächlich ein Endlager fertiggestellt sein wird – nach heutiger Planung irgendwann jenseits von 2050. Für diese Zeiträume reichen aber die heutigen Atomrückstellungen nie und nimmer. Mit dem unbegrenzten Haftungsdurchgriff aber zumindest etwas länger.ge