Neue Beihilferegeln für Klima, Umwelt und Energie
ahe Brüssel
Nach einer zweimonatigen Konsultation mit den Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt. Die neuen Vorgaben sollen es den EU-Ländern erleichtern, Fördermittel zur Unterstützung des grünen Wandels bereitzustellen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies in Brüssel darauf, dass dieser ökologische Wandel „beträchtliche nachhaltige Investitionen“ brauche. Einen erheblichen Teil davon werde zwar der private Sektor stemmen, doch es würden auch staatliche Fördermaßnahmen benötigt. Die neuen Leitlinien werden förmlich noch einmal im Januar verabschiedet und werden dann sofort gültig sein.
Nach Angaben von Vestager sollen Förderungen grundsätzlich für alle Technologien möglich sein, die einen Beitrag zum Grünen Deal leisten können. Als mögliche Bereiche nannte sie den raschen Aufbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für nachhaltige Verkehrsprojekte, Investitionen in Infrastruktur und in die Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz der Biodiversität sowie Maßnahmen zur besseren Energieversorgungssicherheit. Auch Beihilfen, die Anreize für Investitionen in Schlüsselbereiche – wie die Energieeffizienz von Gebäuden und die saubere Mobilität – bieten, stehen in Zukunft ebenfalls mit auf der Positivliste.
Die Kategorien von Investitionen und Technologien, die die EU-Staaten künftig über Beihilfen unterstützen können, werden damit ausgeweitet. Allerdings soll die Unterstützung fossiler Brennstoffe auslaufen – wobei beim Erdgas Ausnahmen gelten sollen. „Wir müssen auch pragmatisch sein“, sagte Vestager. Erdgas fungiere derzeit als Brücke auf dem Weg zu mehr erneuerbaren Energien. „Das Ziel ist und bleibt der Ausstieg aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen – dazu gehört auch Gas“, betonte Vestager.
Während die Möglichkeiten der Förderung nachhaltiger Investments damit deutlich steigen, streicht die EU-Kommission zugleich die Liste der beihilfefähigen Sektoren deutlich zusammen. Unternehmen aus energieintensiven Branchen müssten sich etwa dazu verpflichten, ihre CO2-Emissionen zu verringern oder auszugleichen, um bestimmte Rabatte für ihre Stromkosten zu bekommen, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Die Abgabensenkung in den energieintensiven Branchen müsste mit großer Vorsicht erfolgen, so die Brüsseler Behörde. Wenn Kürzungen zu weit verbreitet seien, könnten sie die Anreize zu mehr Energieeffizienz abschwächen.
Höchstgrenzen für die Förderung werden mit den neuen Vorgaben weitgehend abgeschafft. Staatliche Beihilfen können in Zukunft also sogar die vollen zusätzlichen Kosten einer umweltfreundlicheren Investition abdecken.