Neue EU-Mehrwertsteuerregeln

Finanzminister stecken Rahmen für E-Books neu - Betrug soll erschwert werden

Neue EU-Mehrwertsteuerregeln

ahe Luxemburg – Die EU-Finanzminister wollen die europäischen Mehrwertsteuerregeln an verschiedener Stelle neu justieren. Beim Ecofin-Rat in Luxemburg verständigten sich die Minister unter anderem auf eine steuerliche Gleichstellung digitaler und gedruckter Medien. Demnach werden die EU-Mitgliedstaaten künftig die Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen wie E-Bücher, E-Zeitungen und Zeitschriften senken dürfen, falls sie dieses wünschen.Die EU-Länder sollen künftig zwischen den Standardsteuersätzen und ermäßigten Sätzen wählen können. Bislang gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 % bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse kann dagegen ein ermäßigter Mindestsatz von 5 % angesetzt werden. In Deutschland werden für E-Books zurzeit mit 19 % und für Printprodukte 7 % Mehrwertsteuer fällig.Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) begrüßte die Einigung, die bei vergangenen Ecofin-Treffen immer wieder vertagt worden war. Er kündigte an, sich nun zügig daran zu machen, die deutschen Sätze für digitale Medien auf 7 % zu senken. “Wir brauchen verlässliche und gut recherchierte Informationen heute dringender denn je – egal ob in gedruckter Form oder elektronisch”, betonte er. Verleger hatten seit geraumer Zeit darauf gedrungen, die Steuersätze anzugleichen. Ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte, “dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften.” Pilotprojekt für neues SystemWeitere Anpassungen der aktuellen europäischen Regeln betreffen unter anderem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Mehrwertsteuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren. Es geht um einen vereinfachten und einheitlichen Umgang mit den Regeln, vor allem auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Die Neuerungen sollen ab Anfang 2020 gelten.Mit einem weiteren Beschluss zielten die Finanzminister vor allem auf eine bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuer-Betrug in der Europa, der nach Zahlen der EU-Kommission den Mitgliedstaaten jährlich 50 Mrd. Euro kostet. Den Mitgliedstaaten wird nun ermöglicht, eine Umkehrung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft zu testen. Eine solche Umkehrung wäre eine fundamentale Änderung des bisherigen Systems, da sie die Verantwortung für die Meldung der Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer einer Ware oder Dienstleistung verlagern würde.Vor allem Tschechien hatte großes Interesse an einem solchen Pilotprojekt gezeigt. Nach dem Beschluss des Ecofin sollen aber nur inländische Geschäfte ab einer Summe von 17 500 Euro einbezogen werden. Die Möglichkeit zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft wird zugleich bis Mitte 2022 begrenzt und gilt nur für Mitgliedstaaten, die besonders stark vom so genannten “Karussellbetrug” bei der Mehrwertsteuer betroffen sind.