Neue mündliche OMT-Verhandlung

Börsen-Zeitung, 15.12.2015 lz Frankfurt - Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bedenken des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Sachen OMT-Anleihenkaufprogramm im Juni 2015 weitgehend zurückgewiesen hatte, steht noch die Reaktion der...

Neue mündliche OMT-Verhandlung

lz Frankfurt – Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bedenken des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Sachen OMT-Anleihenkaufprogramm im Juni 2015 weitgehend zurückgewiesen hatte, steht noch die Reaktion der Karlsruher Richter aus. Dem Vernehmen nach wird vor dem Urteilsspruch nun erneut eine mündliche Verhandlung angesetzt. Mehrere Verfassungsklagen richten sich gegen das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions), das die EZB im September 2012 aufgelegt hatte. Die Kläger monieren, dass es sich dabei um verbotene Staatsfinanzierung handele. Ein Gerichtssprecher hält das Ansetzen einer mündlichen Verhandlung für “wahrscheinlich”, da zwei der acht Richter des Zweiten Senats unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der ersten mündlichen OMT-Verhandlung im Frühjahr 2013 noch nicht dabei gewesen seien. Der Senat habe indes noch keinen konkreten Beschluss gefasst. Kenner des Gerichts halten wegen der Besetzung eine erneute Anhörung für notwendig.