Neue Prospekt-Richtlinie kommt im November

EU-Papier nennt Fahrplan für Kapitalmarktunion

Neue Prospekt-Richtlinie kommt im November

fed Brüssel – Das wichtigste Vorhaben des EU-Finanzmarktkommissars – die geplante Kapitalmarktunion – gewinnt immer mehr Konturen. Aus einem internen Arbeitspapier, das der Börsen-Zeitung vorliegt, geht hervor, wann EU-Kommissar Jonathan Hill welche Gesetzesinitiative starten will – und bei welchen Themen sich die EU-Kommission nach näherer Überprüfung nun erst einmal legislativ zurückhalten möchte.Am 30. September will der Brite seinen Fahrplan vorstellen – und zugleich den bereits durchgesickerten Gesetzesentwurf über Standards für hochwertige Verbriefungen präsentieren (vgl. BZ vom 1. September). Bereits wenige Wochen später im November soll die Novelle der EU-Vorgaben für Börsenprospekte folgen. Da der Prospekt bei kleinen Börsengängen einen zweistelligen Anteil der Kapitalkosten verschlingt, will die EU-Behörde die Erstellung des Prospekts billiger machen. Im Arbeitspapier ist von einer “radikalen Modernisierung” die Rede.Ebenfalls noch 2015 steht der Startschuss für ein Grünpapier – eine öffentliche Umfrage als Vorarbeit für etwaige Gesetzesvorschläge – auf Hills Arbeitsprogramm. In diesem Fall geht es darum, wie Investitionsanreize für Kleinanleger verbessert werden können. Ziel ist es, “die Auswahl, den Wettbewerb und die Effizienz der Retail-Märkte zu erhöhen”. In den kommenden Jahren könnten dann weitere Maßnahmen zugunsten der Kleinanleger hinzukommen, denn sobald sich die EU-Behörde ein Bild darüber verschafft hat, wie sich neue, 2016 und 2017 in Kraft tretende Schutzregeln auswirken, erwägt Hill zusätzliche Gesetzesinitiativen.Ebenfalls mit Blick auf private Investoren liebäugelt die EU-Kommission mit Maßnahmen, um einen europaweiten Markt für private Pensionsprodukte zu schaffen. Auf Grundlage von Vorarbeiten der EU-Versicherungsaufsicht (EIOPA) wird in Brüssel über ein 29. Regime für solche Produkte nachgedacht. Schon “bald”, so heißt es in dem Arbeitspapier, möchte Hill zudem eine Konsultation starten, ob es lohnenswert ist, einen europäischen Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) einzuführen. Marktgetriebene LösungenDas Arbeitspapier dokumentiert zugleich, dass Hill – anders als sein Vorgänger Michel Barnier – längst nicht alle Produkte und Märkte, die sich dafür anbieten, tatsächlich gesetzlich regeln möchte. So ist der EU-Kommissar sehr zurückhaltend, Vorgaben für Crowdfunding vorzuschlagen, da während der Konsultation zahlreiche Vorbehalte geäußert wurden und es sich weitgehend um Plattformen mit lokaler Reichweite oder relativ kleinen Dimensionen handelt. Auch hat er zunächst davon Abstand genommen, Vorgaben für Kreditinformationen über kleine Mittelständler vorzuschlagen, nachdem ihm viele Firmen signalisiert haben, dass sie nicht zur Offenlegung bereit seien. Schließlich favorisiert der EU-Kommissar auch mit Blick auf Privatplatzierungen einen “nicht gesetzgeberischen” Ansatz und “marktgetriebene Lösungen”.