Neuer Anlauf der EU für Mehrwertsteuerreform

Anderes Erhebungsverfahren soll Betrug vorbeugen

Neuer Anlauf der EU für Mehrwertsteuerreform

fed Brüssel – Die EU-Kommission nimmt sich wieder einmal des Themas Mehrwertsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Geschäften vor. Die EU-Kommissare haben verabredet, dass sie einen neuen Anlauf für eine Reform der europäischen Rahmenregelungen für die Mehrwertsteuer vorlegen wollen.Die EU-Behörde setze dabei nicht auf eine generelle Umstellung des Verfahrens, also nicht auf einen neuen Ansatz, bei dem die Steuer dem Ursprungsland zufließt, stellt EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis klar. Vielmehr schlage die EU-Kommission vor, dass künftig das Ursprungsland im Auftrag des Ziellands die Steuer eintreiben und weiterreichen solle. Der Änderungsvorschlag habe also nicht zum Ziel, etwas daran zu ändern, dass im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr dem importierenden Land die Steuer zufließe.Die EU-Kommissare hätten alternativ auch erneut eine Umstellung auf Reverse Charge diskutiert. “Reverse Charge” bedeutet, dass die Mehrwertsteuer nur noch am Ende der Produktionskette erhoben wird, um Betrug über zwischengeschaltete Vorsteueransprüche vorzubeugen. Die EU-Kommission habe sich allerdings entschieden, zunächst die erstgenannte Option zu verfolgen, da mit Reverse Charge das Risiko einhergehe, dass Produkte letztlich überhaupt nicht versteuert werden – nicht einmal auf der Ebene des Verbrauchers.Noch ist es freilich ein weiter Weg bis zu einer Reform des EU-Mehrwertsteuerrahmens. Denn Änderungen in der EU erfordern einstimmige Beschlüsse. Das ist ein Grund dafür, warum es der EU trotz mehrerer Versuche in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, den Rechtsrahmen zu modernisieren.Andererseits zwingen die hohen Betrugssummen die EU-Behörde dazu, immer wieder neue Anläufe zu unternehmen. Schätzungen zufolge gehen den Finanzämtern jährlich Einnahmen aus grenzüberschreitenden Geschäften im Volumen von 170 Mrd. Euro durch die Lappen – und allein 50 Mrd. Euro wegen der missbräuchlichen Praxis sogenannter “Karussellgeschäfte”, bei denen die Beteiligten unlauter Vorsteuerabzug geltend machen und kassieren.