EU-Richtlinie

Neues Verbandsklage-Gesetz nimmt Gestalt an

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat nach langen Debatten einen Gesetzesentwurf für Sammelklagen vorgelegt. Mit dem grünen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium gibt es allerdings weiterhin „einen Dissens“.

Neues Verbandsklage-Gesetz nimmt Gestalt an

ahe Berlin

Die Umsetzung der auf EU-Ebene 2020 vereinbarten neuen Optionen für Sammelklagen nimmt Gestalt an. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte einen Referentenentwurf vor, der Verbraucherverbänden die Möglichkeit gibt, direkt Schadenersatz und andere Leistungen für Konsumenten einzuklagen, ohne dass diese selbst Klagen müssen. Künftig können sich auch kleine Unternehmen einer Sammelklage anschließen können.

Buschmann zeigte sich optimistisch, mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie – die bis Ende Juni unter Dach und Fach sein muss – die Justiz spürbar zu entlasten. Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisherigen Regelungen über die Musterfeststellungsklage mit der neuartigen Klageform „Abhilfeklage“.

Ein Sprecher der grünen Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke betonte am Freitag allerdings, es gebe weiterhin „einen Dissens“ mit dem Justizminister. Dabei gehe es um die Fragen, welche Verbände genau klagen könnten und bis wann sich Verbraucher einer Klage anschließen könnten.

Trotz der noch offenen Fragen rechnet Stefan Patzer, Hamburger Counsel der internationalen Kanzlei Latham & Watkins, damit, dass mit der Umsetzung der EU-Regeln ein neues Kapitel für die kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland beginnt. „Die neue Abhilfeklage wird deutlich mehr Verfahren nach sich ziehen als die Musterfeststellungsklage“, prognostiziert Patzer. Unternehmen sollten auch über den nationalen Tellerrand hinausblicken: Ähnliche Sammelklagen würden europaweit eingeführt und seien dann grenzüberschreitend möglich.