Ökostrom-Rabatte bleiben für die Industrie gleich

Brüssel erzwingt aber Neuberechnung - 400 Unternehmen nicht mehr befreit - "Frivoles Unterfangen"

Ökostrom-Rabatte bleiben für die Industrie gleich

ge Berlin – Obwohl sich die Bundesregierung im Streit um die Ökostrom-Rabatte für energieintensive Unternehmen weitestgehend gegen die EU-Kommission durchgesetzt hat, wird es eine große Zahl von Firmen geben, die künftig deutlich mehr an EEG-Umlage zu zahlen haben. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat Brüssel die Zahl der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begünstigten Unternehmen um knapp 400 zusammengestrichen, womit nur noch etwa 1 600 unter die sogenannte besondere Ausgleichsregelung fallen und damit weitestgehend von der teuren Förderung erneuerbarer Energien befreit sind. Aber auch bei dieser Zahl werde es künftig Gewinner und Verlierer geben, weil Brüssel eine neue Berechnungsgrundlage – das Ausmaß der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung – installiert habe, fügte Gabriel an. Trotz der geringeren Zahl begünstigter Unternehmen bleibe es jedoch unterm Strich voraussichtlich bei den jährlich gut 5 Mrd. Euro, um die die Industrie entlastet wird. In ersten Überlegungen wollte Gabriel die Industrievergünstigungen um bis zu 1 Mrd. Euro kürzen, um damit die Belastungen für kleinere Firmen und Privathaushalte zu senken.Die auch in Zukunft begünstigten Konzerne stünden im internationalen Wettbewerb und hätten sehr hohe Energiekosten. “Im Kern geht es um sehr, sehr viele Arbeitsplätze”, verteidigte Gabriel die Ausnahmen. Würde die Industrieentlastung aufgehoben, spare eine Kleinfamilie im Jahr gerade einmal 40 Euro, rechnete der Minister vor – “40 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt im Jahr tauschen gegen ein paar Hunderttausend Arbeitsplätze, die man in Gefahr bringt – das hielte ich für ein frivoles Unterfangen.”Um “schwerste Verwerfungen” zu vermeiden sollen Unternehmen, die künftig aus der Privilegierung herausfallen, nicht die volle EEG-Umlage von momentan 6,24 Cent je Kilowattstunde zahlen, sondern “nur” ein Fünftel davon. Nicht durchsetzen konnte sich Berlin in Brüssel mit dem Wunsch, Härtefallregelungen für besonders betroffene Einzelunternehmen zu installieren, da die EU-Kommission eine allgemeine europaweite Regelung schaffen wollte.Insgesamt hat sich die deutsche Regierung aber im laufenden Beihilfeverfahren mehr durchgesetzt als erwartet. Wollte Brüssel ursprünglich, dass energieintensive Unternehmen 20 % der EEG-Umlage zahlen sollen, sei jetzt ein Satz von 15 % vereinbart worden oder knapp 1 Cent/kWh. Je nach Stromintensität werde die Gesamtbelastung aber auf 4 % der Bruttowertschöpfung begrenzt. Bei Großverbrauchern wie Stahlwerken, Chemiekonzernen oder Alu-Hütten liege das Limit bei 0,5 % der Bruttowertschöpfung – die Gabriel als Umsatz abzüglich Kosten definierte. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will die Regelung im Zuge der Leitlinien für Energie und Klimaschutz heute offiziell in Brüssel vorstellen. Industrie erleichtertDie Wirtschaft reagierte erleichtert auf die Einigung zwischen Brüssel und Berlin. “Die künftigen Regelungen sichern die Chancen, industrielle Arbeitsplätze in Deutschland dauerhaft zu bewahren”, sagte Ulrich Grillo, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und Chef eines Zinkunternehmens. Eric Schweitzer, der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, ergänzte, “die Ergebnisse der Gespräche in Brüssel sind ein wichtiger Schritt hin zu Planungs- und Investitionssicherheit für die deutsche Industrie”.Am Morgen hatte das Bundeskabinett der von Gabriel vorgelegten EEG-Reform zugestimmt, um die stark gestiegene EEG-Umlage zu drosseln. Mit der Novelle soll der Ausbau von Windmühlen und Biogasanlagen gebremst und deren Förderung gekappt werden. Zudem soll Strom zukünftig in wachsendem Umfang direkt vermarktet und die Förderhöhe der erneuerbaren Energien ab 2017 wettbewerblich über Ausschreibungen bestimmt werden. Gabriel hofft, dass der Strompreis damit bis mindestens 2017 stabil gehalten werden kann. Das neue EEG soll Anfang August in Kraft treten.