Onlineplattformen haften für Umsatzsteuer

Bundeskabinett verschärft Steuerrecht

Onlineplattformen haften für Umsatzsteuer

wf Berlin – Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs beim Onlinehandel auf den Weg. Das Bundeskabinett beschließt heute eine von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eingebrachte Vorlage. Laut Entwurf wird damit auch die Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridautos gelockert sowie der Zugriff des Fiskus beim Wegfall von Verlustvorträgen bei Anteilseignerwechseln. Insgesamt rechnet das Bundesfinanzministerium mit einer dauerhaften Steuerentlastung von etwas mehr als 400 Mill. Euro im Jahr. In den ersten Jahren fällt die Entlastung noch besonders hoch aus und erreicht im Spitzenjahr 2021 fast 800 Mill. Euro. Aus der Umsatzsteuerregelung im Onlinehandel werden Mehreinnahmen erwartet, die im Entwurf nicht quantifiziert sind. Einer Sprecherin des Ministeriums zufolge ist nach vorsichtiger Schätzung mit einem Plus in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Gegen illegale Händler Zur Umsatzbesteuerung im Onlinehandel nimmt der Staat Betreiber von Internetplattformen wie Ebay oder Amazon von 2019 an stärker in die Pflicht. “Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir für Steuergerechtigkeit”, erklärte Scholz in Berlin. “Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen.” Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die Betreiber elektronischer Marktplätze verantwortlich sein werden, wenn beim Handel über ihre Plattform keine Umsatzsteuer entrichtet wird. “Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland”, hielt Scholz fest. Konkret müssen die Betreiber von Plattformen künftig Steuerdaten von den Nutzern erheben und vorhalten. Darüber hinaus können sie für nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden. Dies gilt besonders für Unternehmer, die hierzulande steuerpflichtige Umsätze tätigen, aber nicht steuerlich registriert sind. Die Finanzminister von Hessen und Baden-Württemberg, Thomas Schäfer (CDU) und Edith Sitzmann (Grüne), zeigten sich erfreut. “Die Zusammenarbeit von Ländern und Bund hat bestens funktioniert”, erklärten beide. “Unsere Forderungen finden sich im Entwurf wieder.” Zudem zeitige der Entwurf bereits Erfolg: Die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan habe sich von Mai 2017 bis Ende Juli 2018 auf 2 835 mehr als versechsfacht. Bei der Dienstwagenbesteuerung von umweltfreundlichen Fahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Beim Verlustvortrag beim Anteilseignerwechsel setzt die Bundesregierung Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Der Verlustabzug beim Anteilseignerwechsel ist nach der Neuregelung für Beteiligungserwerbe von 2016 an zulässig, und die Sanierungsklausel kann wieder angewendet werden.