Panama Papers setzen Banken unter Druck
wf Berlin – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt sich gegen die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses und neue Meldepflichten für Banken und Sparkassen auf. “Es ist zweifelhaft, ob das angedachte Ziel damit erreicht wird”, erklärte die DK zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) in Berlin. Zu dem Gesetz, das die mit den Panama Papers aufgedeckten Steuerprobleme angeht, liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor.Ziel des Entwurfs ist es, dem Fiskus Einblick in Briefkastenfirmen zu verschaffen, damit die wahren Inhaber offengelegt werden. Diese Unternehmen würden durch Scheindirektoren geleitet und seien durch rechtliche Konstruktionen weitreichend verschachtelt, heißt es im Entwurf. Die Gründung von Domizilgesellschaften im Ausland sei zwar per se nicht illegal, gehe aber typischerweise mit der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und wirtschaftlichen Aktivitäten einher. Unter GeneralverdachtAuf die Ausweitung von Meldepflichten und des Kontenabrufverfahrens sowie auf die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses hatten sich Bund und Länder bereits im Sommer verständigt (vgl. BZ vom 3. und 4. Juni). Der Gesetzentwurf soll nach der Planung im Bundesfinanzministerium bis zur Sommerpause 2017 alle parlamentarischen Hürden genommen haben. Die DK unterstützt nach eigenem Bekunden alle Maßnahmen für ein faires Steuersystem und den Kampf gegen Geldwäsche. Die Branche sieht aber erhebliche Haftungsrisiken auf sich zukommen, die sie für überzogen hält. So sollen die Institute den Finanzbehörden künftig mitteilen müssen, welchen inländischen Steuerpflichtigen sie Beteiligungen außerhalb der EU und der Efta vermittelt haben. Versäumen sie dies, kann die Bank nicht nur mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld sanktioniert werden, sondern haftet auch für die gesamten Steuerausfälle. Die Branche hält es zudem für kritisch, dass quasi alle Wirtschaftsunternehmen außerhalb EU und Efta unter “Generalverdacht” gestellt werden.Vorgesehen ist ferner eine umfassende Legitimationsprüfung, bei der künftig Steueridentifikationsnummern von Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden müssen. Dies sei gerade bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Verfügungsberechtigten ein enormer bürokratischer Aufwand, hieß es. Die geplanten Sammelauskunftsersuchen seien schon heute zum Teil umsetzbar.Geplant ist die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Abgabenordnung. Dies lehnt die DK als “nicht zielführend” ab. Damit soll es künftig uneingeschränkt möglich sein, Zufallsfunde von Betriebsprüfern in Banken über Geschäftsbeziehungen der Kunden zu Briefkastenfirmen an die Finanzämter der Bankkunden weiterzureichen. Unberührt bleibt dagegen das zivilrechtliche Bankgeheimnis. Dies schützt die Weitergabe von Daten durch die Bank an andere Unternehmen.