Parlament ändert Haftung bei Offshore-Windparks

Systemrelevante Kraftwerke dürfen nicht vom Netz

Parlament ändert Haftung bei Offshore-Windparks

ge Berlin – Der Bundestag beschleunigt mit der gestern beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Bau und die Leitungsanbindung von Offshore-Windparks – auf Kosten der Verbraucher. Diese müssen künftig jenseits eines Selbstbehalts der Netzbetreiber für Verzögerungen und Pannen mit einem Preisaufschlag von 0,25 Cent je Kilowattstunde haften. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält die deutliche Reduzierung des Haftungsumfangs für die Übertragungsnetzbetreiber für “grundsätzlich gut”, weil damit Investitionen angereizt würden. “Nur über die Kostenbelastungen zu streiten ist falsch, weil ohne Offshore-Windparks die Energiewende nicht gelingen wird”, ist Hildegard Müller überzeugt, die Vorsitzende der BDEW-Geschäftsführung.Während der Ausbau in Nord- und Ostsee stockt, will die Regierung mit Offshore-Parks 2050 fast ein Drittel des benötigten Stroms erzeugen. Die Netzbetreiber haften bei grober Fahrlässigkeit zunächst mit maximal 110 Mill. Euro im Jahr für Verzögerung und bei leichter Fahrlässigkeit mit 17,5 Mill. je Einzelfall. Erst danach müssen die Verbraucher einspringen. In einem solchen Haftungsfall verkürzt sich die Dauer der staatlich garantierten Förderung für Windanlagen, sodass die Verbraucher am Ende wieder entlastet würden.Geändert werden mit der Novelle auch Regelungen zur Versorgungssicherheit. Um einen Blackout im Winter zu verhindern, erhalten Netzbetreiber das Recht, auf Erzeugungsanlagen zuzugreifen. Wenn die Bundesnetzagentur ein Kraftwerk für systemrelevant erklärt, kann Versorgern (gegen Entschädigung) untersagt werden, diese Anlage stillzulegen. Der Verband kommunaler Unternehmen hält diese Regelung für einen “Eingriff in die Eigentumsrechte”, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränke, statt ihn zu stärken. Da diese Regel aber noch im Verordnungswege konkretisiert werden muss, sei bislang offen, ob die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten “Ultima Ratio oder der Normalfall in der deutschen Energieversorgung werden sollen”, so der BDEW.Schließlich schreiben Netzbetreiber künftig die Leistung von drei Atomkraftwerken aus. Dafür können sich Industrieunternehmen bewerben, wenn sie bereit sind, kurzfristig und gegen Entschädigung auf Stromlieferungen zu verzichten.