"Privates Geld nur für große staatliche Projekte"
wf Berlin – In einem neuen Gutachten zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) gibt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium der Politik Leitlinien für ein seit langem umstrittenes Finanzierungskonzept für öffentliche Investitionen an die Hand. Der Vorsitzende des Beirats, Finanzwissenschaftler Thies Büttner mit Lehrstuhl an der Universität Erlangen Nürnberg, übergab das Gutachten in Berlin an Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer.Infrastrukturprojekte mit großem Finanzvolumen – etwa Fernstraßen – könnten durchaus vorteilhaft in ÖPP realisiert werden, empfehlen die Wissenschaftler. Bei Projekten mit kleinem Finanzvolumen raten sie dagegen dazu, auf konventionellem Weg vorzugehen. Finanzierungspflichten aus einem ÖPP sollten dem Beitrat zufolge dem öffentlichen Haushaltsdefizit zugerechnet werden. Damit würden auch die längerfristigen Haushaltslasten von ÖPP-Projekten transparent. Denn andernfalls könnten Finanzierungslasten in die Zukunft verschoben werden, ohne diese heute schon als öffentliche Schulden ausweisen zu müssen.ÖPP sind langfristige Vertragsbeziehungen zwischen staatlichen Institutionen sowie einem oder mehreren privaten Partnern, um öffentliche Infrastruktur bereitzustellen und zu finanzieren. Der private Partner errichtet, betreibt – und finanziert gegebenenfalls auch – die Infrastruktur. Der öffentliche Partner zahlt dafür oder räumt das Recht ein, von den Nutzern der Infrastruktur ein Entgelt zu erheben.Der Beirat sieht zwar Vorteile im Konstrukt der ÖPP, verkennt aber auch nicht die Risiken. Chancen liegen den Wissenschaftlern zufolge darin, dass Infrastruktur von privaten Anbietern und Betreibern wegen des Anreizes zur Kostenminimierung oftmals wirtschaftlicher bereitgestellt werden kann. Unrentable öffentliche Investitionen würden dadurch vermieden. Werden Kosten minimiert, drohen allerdings auch Qualitätseinbußen. Zudem seien ÖPP in der Regel mit hohen Transaktionskosten verbunden.