Rechnungshof nimmt sich Streubesitzgewinne vor

"Steueraufkommen für den Bundeshauhalt sichern"

Rechnungshof nimmt sich Streubesitzgewinne vor

wf Berlin – Der Bundesrechnungshof dringt auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen. Dadurch verzichte der Staat jährlich auf rund 600 Mill. Euro, stellten Rechnungshofpräsident Kay Scheller vor der Presse in Berlin fest. Während Dividenden aus Streubesitz, also Anteilen an Kapitalgesellschaften von weniger als 10 %, zu versteuern sind, blieben die Veräußerungsgewinne aus diesen Beteiligungen steuerfrei. Die Bevorzugung sei nicht zu rechtfertigen und gestaltungsanfällig, sagte Scheller.Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz gehört für den Rechnungshof zu den steuerpolitischen Reformansätzen, die die Kontrolleure der Bundesfinanzen als Bestandteil eines zukunftssicheren Bundeshaushalts einfordern. Auch die Sicherung von Umsatzsteueraufkommen etwa aus dem Internethandel gehöre dazu. Scheller warnte: “Die stabile Haushaltslage darf nicht über die erheblichen finanzwirtschaftlichen Herausforderungen des Bundes hinwegtäuschen.” Auch wenn im dritten Jahr in Folge 2016 ein Bundeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung geplant sei – ausgeglichene Ausgaben und Einnahmen allein machten den Etat nicht zukunftssicher.Niedrige Zinsen und ein robuster Arbeitsmarkt sorgten derzeit für günstige Umstände, stellte Scheller fest. Aber der haushaltspolitische Spielraum werde zunehmend eingeengt: durch die demografische Entwicklung, die Belange der Verkehrsinfrastruktur und durch die föderalen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern.Der Zuschuss des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung werde von derzeit 84 Mrd. Euro im Jahr bis 2019 auf 98 Mrd. Euro steigen. Der Zuschuss ist an die Beitragshöhe zur gesetzlichen Rente geknüpft. Für den Erhalt und Ausbau der Bundesfernstraßen seien mehr Investitionen notwendig, als die Regierung derzeit plane. Das Erhaltungsniveau orientiere sich an 2010. Scheller bezeichnete dies als “wenig ambitioniert”. In den föderalen Finanzbeziehungen sagte der Bund immer mehr Mittel für klassische Aufgaben der Länder und Gemeinden zu. Diese zunehmende Verflechtung gehe zulasten von Transparenz, Effizienz und Kontrolle, moniert der Rechnungshof. Scheller sprach sich für eine unmittelbare Zuordnung des Steueraufkommens aus, damit die einzelnen Ebenen der Gebietskörperschaften mit den eigenen Mitteln sorgfältig umgingen. Mehrkosten für AnleiheAus dem Bereich des Finanzmarktes monierte der Rechnungshof die Emission eine Bund-Länder-Anleihe im Jahr 2013. Für den Bund habe dies zu wirtschaftlichen Nachteilen und Mehrausgaben von 14 Mill. Euro geführt. Die Einsparungen bei den Ländern hätten die Zusatzlast des Bundes nicht ausgeglichen. Deshalb sei die Anleihe auch gesamtstaatlich unwirtschaftlich.Immer wieder stellt der Bundesrechnungshof Mängel bei der Verwaltung der Bundesbeteiligungen fest. Scheller bezeichnete dies jedoch als “unspektakulär”. Im Bericht des Rechnungshofs ist von mangelnder Erfolgskontrolle hinsichtlich der Unternehmensziele die Rede. Zudem beklagen die Kontrolleure die unzureichende Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen durch die Unternehmen und zu geringe Anforderungen des Aufsichtsrats an die variable Vergütung der Geschäftsleitung. Einzelfälle werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht behandelt.