Rechtliche Schritte der EU gegen London

Streit um Binnenmarktgesetz spitzt sich weiter zu

Rechtliche Schritte der EU gegen London

ahe Brüssel – In Reaktion auf das umstrittene britische Binnenmarktgesetz hat die EU-Kommission jetzt ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. In einem ersten Schritt schickte die Brüsseler Behörde nun einen Beschwerdebrief nach London. Die britische Regierung hat einen Monat Zeit zu reagieren. Falls sie in dem Streit dann nicht einlenkt, hätte die EU-Kommission die Möglichkeit, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Großbritannien könnten bei einer Niederlage Strafzahlungen drohen. Allerdings würde sich ein solches Verfahren wohl über Jahre hinziehen.Die EU-Kommission hatte London ein Ultimatum bis zu diesem Mittwoch gesetzt, um die umstrittenen Klauseln aus dem Binnenmarktgesetz wieder zurückzunehmen. Mit diesen sollen Teile des Austrittsvertrages ausgehebelt werden. Die britische Regierung hatte auf dieses Ultimatum aber nicht reagiert und beharrte in einer ersten Reaktion auf den Beschwerdebrief aus Brüssel gestern auf ihrer Position.Die EU-Kommission verwies zur Begründung auf Artikel 5 des Austrittsabkommens, wonach die Europäische Union und das Vereinigte Königreich alle geeigneten Maßnahmen treffen müssten, um die Verpflichtungen des Abkommens zu erfüllen, und alle Maßnahmen unterlassen müssten, die die Verwirklichung der Ziele des Abkommens gefährden könnten. Die Kommission verwies nun darauf, dass Vertreter der britischen Regierung den Verstoß bereits förmlich anerkannt hätten. Diese Vorgehensweise solle es demnach London ermöglichen, dauerhaft von den Verpflichtungen aus dem Nordirland-Protokoll abzuweichen.David McAllister, der Vorsitzende der UK Coordination Group und des Auswärtigen Ausschusses des Europaparlaments, verwies darauf, dass die EU trotz des nun eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens weiterhin “mit vollem Engagement” an einem Abkommen für die künftigen Beziehungen mit Großbritannien arbeiten werde. “Wir stehen unter einem enormen Zeitdruck. Bis spätestens zum 31. Oktober muss ein unterschriftsreifer Text vorliegen, damit das Europäische Parlament genügend Zeit für eine gründliche Prüfung hat”, betonte der CDU-Politiker mit Blick auf die heute endende Verhandlungsrunde. Letzten Informationen zufolge schafften es beide Seiten hier nicht, ihren Streit zum Thema Beihilfen beizulegen.