Corona

Regierungsfraktionen beschließen Notbremse

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bundeseinheitliche Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie be­schlossen. Dazu gehört auch eine bindende Ausgangssperre für Landkreise und kreisfreie Städte, die in drei aufeinanderfolgenden...

Regierungsfraktionen beschließen Notbremse

sp Berlin

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bundeseinheitliche Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie be­schlossen. Dazu gehört auch eine bindende Ausgangssperre für Landkreise und kreisfreie Städte, die in drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tages-Inzidenz über 100 ausweisen. Vertreter des Einzelhandels sowie aus der Tourismusbranche erneuerten ihre Kritik an der sogenannten Bundesnotbremse, für die die Bundesregierung in der vergangenen Woche einen Entwurf vorgelegt hatte, nachdem sich die Spitzen von Bund und Ländern zuvor auf keinen einheitlichen Kurs hatten einigen können. Arbeitgeber sollen zudem ihren Mitarbeitern künftig mindestens zwei Schnelltests pro Woche anbieten. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die heute im Bundesrat debattiert werden, gelten zunächst bis zum 30. Juni.

Die Fraktionen der Opposition aus Grünen, FDP, Linkspartei und AfD stimmten jeweils gegen die Vorlage, führten dafür aber ganz unterschiedliche Gründe an. Während die Grünen sich in der Debatte für schärfere Regeln zur Eindämmung der Pandemie aussprachen, kritisierte die FDP die Ausgangssperren als unverhältnismäßig. Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Bundesnotbremse geworben. Die Regeln seien „angemessen, verhältnismäßig und im Übrigen auch geeignet“, um die dritte Infektionswelle der Pandemie zu brechen. Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) warb noch eindringlicher für das Gesetz. „Stimmen Sie für das Leben“, rief Brinkhaus dem Plenum zu. Die Abgeordneten des Bundestages hätten nicht nur die Pflicht, die Freiheitsrechte zu verteidigen, sondern müssten auch Leben und Gesundheit schützen. Für die SPD verteidigte Vizekanzler Olaf Scholz die Gesetzesänderung. Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes sei nötig, um die Infektionszahlen zu drücken, sagte der Finanzminister.

Ausgangssperre ab 22 Uhr

Konkret sieht die Notbremse vor, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in einem Landkreis automatisch eine Ausgangssperre in Kraft tritt. Der Entwurf der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratungen in diesem Punkt aufgeweicht. So greift die Ausgangssperre erst ab 22 Uhr, während die Bundesregierung ursprünglich eine Sperre ab 21 Uhr durchsetzen wollte. Zudem dürfen einzelne Personen von 22 Uhr bis 24 Uhr ihr Zuhause verlassen, etwa um spazieren zu gehen oder zu joggen. Ab Mitternacht gilt die Ausgangssperre bis 5 Uhr.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Mittwoch binnen 24 Stunden 24884 Neuinfektionen und damit 3191 mehr als am vergangenen Mittwoch. Die Sieben-Tage-Inzidenz fiel leicht auf 160,1. Weitere 331 Menschen starben in Verbindung mit dem Virus. Damit erhöhte sich die Zahl der Corona-Todesfälle in Deutschland auf 80634.