WERTBERICHTIGT

Restrisiko Brexit

Börsen-Zeitung, 7.7.2016 Es gibt das Prinzip, nur weitgehend sichere Gesetze und rechtsverbindliche Maßnahmen in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Wo kämen die Haushälter im Ministerium und im Bundestag hin, wenn sie mit Eventuellem auf gut...

Restrisiko Brexit

Es gibt das Prinzip, nur weitgehend sichere Gesetze und rechtsverbindliche Maßnahmen in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Wo kämen die Haushälter im Ministerium und im Bundestag hin, wenn sie mit Eventuellem auf gut Glück etatisierten? Ähnlich ist es mit dem Brexit. Es mag manchen erstaunen, dass im frisch vom Kabinett gebilligten Etatplan des Bundes für 2017 und die Jahre danach nicht für Brexit-Folgen vorgesorgt ist. Es gebe keine Anzeichen für negative Folgen für die deutsche Volkswirtschaft, stellte Finanzminister Schäuble fest. Erst einmal. Richtig ist, dass nach dem Referendum die Korrekturen von Ökonomen bei den Wachstumserwartungen hierzulande nur gering sind. Bislang haben die Briten aber nicht einmal den EU-Austritt erklärt. Die Modalitäten eines künftigen Miteinanders sind völlig unklar. Erst wenn sich Konturen abzeichnen, lassen sich ökonomische Folgen abschätzen. Mit dem rechtlichen Schritt des Austritts gibt es Greifbares, auch für die Etatplanung. Dass der Brexit keine Löcher in den Bundeshaushalt reißt, ist dennoch keineswegs sicher. Das Restrisiko bleibt.wf