Rufe nach besserer Grundsteuernovelle
wf Berlin – Die Öffnungsklausel für die Länder bei der Reform der Grundsteuer sollte durch eine Änderung des Grundgesetzes abgesichert werden. Davon zeigten sich mehrheitlich die Rechtsexperten überzeugt, die der Finanzausschuss des Bundestags öffentlich zu der Novelle anhörte. Johanna Hey vom Institut für Steuerrecht an der Universität Köln begrüßte die geplante Kompetenz der Länder zur eigenen Grundsteuergesetzgebung. Allerdings sei die vorgesehene Regelung für die Zwecke des Länderfinanzausgleichs nicht zufriedenstellend gelöst. Dies berichtet der Informationsdienst des Bundestags aus der Anhörung. Hey sprach sich für eine begleitende Regelung im Länderfinanzausgleich aus, die ohne Schattenrechnung auf der Grundlage des Bundesgesetzes auskomme.Anlass für die Novelle der Grundsteuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten die veralteten Immobilienwerte als Bemessungsgrundlage für die Steuer moniert. Der Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht ein wertabhängiges Steuermodell vor, in das Bodenrichtwerte oder auch die Miethöhe einfließen. Länder wie Bayern favorisieren ein wertunabhängiges Modell, das nur die Flächen der Grundstücke berücksichtigt. Mit der Öffnungsklausel sollen die Bundesländer eigene Wege gehen dürfen, ohne jedoch dadurch Vorteile im Länderfinanzausgleich zu erlangen. Deshalb ist in der Gesetzesnovelle eine Schattenrechnung vorgesehen.Die kommunalen Spitzenverbände warnten vor einem Scheitern der Reform. Die Rückzahlung von 14,8 Mrd. Euro Grundsteuer “wäre eine Katastrophe”. Die FDP-Finanzexpertin und Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Bettina Stark-Watzinger, forderte Union und SPD auf, den Entwurf schleunigst nachzubessern. Die administrativ aufwendige Erhebung der Gebäudewerte müsse aus dem Gesetz gestrichen werden, sagte Stark-Watzinger der Börsen-Zeitung. Die Experten seien sich einig gewesen, dass im Einzelfall nur eine sehr grobe Annäherung an die geforderten Verkehrswerte erreicht werden könne. Die festgesetzte Steuer werde damit vom tatsächlichen Verkehrswert oft abweichen. Stark-Watzinger hält dies verfassungsrechtlich für höchst bedenklich. Kritik übte sie auch am eingebauten “Mietturbo”. Steigende Immobilienpreise trieben auch die Grundsteuer nach oben und verteuerten Wohnen in Ballungsräumen.