Schäfer für Steuer aus Streubesitz

Sonderregelung für Start-ups wie in Großbritannien - Plädoyer für Beibehaltung der Abgeltungsteuer

Schäfer für Steuer aus Streubesitz

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer bleibt bei Streubesitzbeteiligungen auf Linie des Bundesfinanzministers, der Veräußerungsgewinne daraus belasten will. Die Abgeltungsteuer will Schäfer behalten.wf Berlin – Die Befürworter der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz haben sich zu früh gefreut. Thomas Schäfer (CDU), Finanzminister in Hessen, hat sich vor der Presse in Berlin erneut für die Besteuerung ausgesprochen. Anfang 2016 müsse es eine Regelung im Zuge von “irgendeinem Gesetz” geben, sagte der Minister. Schäfer sieht sich damit mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einig. Dieser hatte zwar seine Pläne aufgegeben, die Besteuerung mit der Novelle der Investmentbesteuerung zu regeln, will aber nicht grundsätzlich von diesem Vorhaben ablassen. Das Ministerium hatte erklärt, unabhängig von diesem Gesetzesvorhaben werde “weiterhin an einer Lösung für eine Steuerpflicht für Veräußerungserlöse gearbeitet, die Wagniskapitalgeber aber nicht belastet und EU-rechtskonform ist” (BZ vom 19. November).Schäfer schätzt die Steuerausfälle auf bis zu 5 Mrd. Euro jährlich, die aus steuerfreien Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von weniger als 10 % resultieren. Es geben Hinweise auf Umgehungskonstruktionen, so der Minister, etwa durch Verkäufe kurz vor dem Dividendenstichtag und Rückkäufe kurz danach. Dividenden aus Streubesitz sind anders als Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Steuermehreinnahmen nach Schließung der “Lücke” könnten etwa für eine Lockerung der Mindestbesteuerung oder eine höhere Abschreibungsschwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter verwendet werden.Für die Start-up-Branche, die sich besonders für die Beibehaltung der Steuerfreiheit einsetzt, will Schäfer eine ähnliche Regelung wie in Großbritannien einführen: eine Begünstigung für kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Größendefinition. Für die Steuerfreiheit wird auf den Einstiegszeitpunkt des Investors abgestellt, also dann, wenn das Unternehmen noch klein ist. Zudem schwebt Schäfer eine Begünstigung nicht nur für Kapital-, sondern auch für Personengesellschaften vor.Die vor allem in der SPD umstrittene Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat für Schäfer unbestrittene Vorteile und soll deshalb bestehen bleiben. Ein großer Teil der Argumente, die 2009 zur Einführung geführt haben, gelten noch, sagte er. Dies betrifft die Vereinfachung. Allein Hessen habe im ersten Jahr 1,3 Millionen weniger separate Erklärungen zu Kapitalerträgen verzeichnet. Auch das Risiko des Geldtransfers ins Ausland bleibe bestehen. Schäuble hält die Abschaffung für möglich, wenn der automatische Informationsaustausch in Steuersachen greift. Dies ist frühestens 2017 der Fall.