Schärfere Prüfung von Investitionen

Börsen-Zeitung, 4.7.2020 wf Berlin - Das verschärfte Außenwirtschaftsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat in Berlin den Weg in einer Sammelabstimmung für die nicht zustimmungspflichtige Novelle frei gemacht. Mit der Neuregelung wird die...

Schärfere Prüfung von Investitionen

wf Berlin – Das verschärfte Außenwirtschaftsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat in Berlin den Weg in einer Sammelabstimmung für die nicht zustimmungspflichtige Novelle frei gemacht. Mit der Neuregelung wird die EU-Screeningverordnung umgesetzt. Zudem wird der Eingriffsspielraum der Bundesregierung bei der Prüfung von Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Ländern erweitert. Für eine Untersagung reicht es künftig aus, wenn öffentliche Ordnung und Sicherheit “voraussichtlich beeinträchtigt” werden und nicht mehr nur “tatsächlich gefährdet” sind. Die Beeinträchtigung muss sich nicht mehr nur auf Deutschland beziehen, sondern erstreckt sich auf alle EU-Länder. Neu geregelt wurden auch die Prüffristen, die nun im Gesetz verbindlicher fixiert sind, nachdem sie zuvor im weicheren Recht der Außenwirtschaftsverordnung verankert waren. Die deutsche Wirtschaft fürchtet um die Offenheit Deutschlands als Investitionsstandort.