Scholz erwartet keine höhere Grundsteuer
wf Berlin – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist überzeugt, dass sein favorisiertes Reformmodell der Grundsteuer keine Steuererhöhung auslösen wird. “Ich bin ganz sicher, dass die Gemeinden die Hebesätze drastisch senken werden”, sagte Scholz vor der Presse in Berlin. Zudem zeigte er sich offen für eine mietrechtliche Änderung, nach der die Grundsteuer nicht mehr vom Eigentümer auf die Mieter überwälzt werden kann.Die Finanzminister von Bund und Ländern hatten am Mittwochabend in Berlin über die Reform der Grundsteuer beraten. Kritik kam aus Bundesländern wie Hessen und Bayern, die im Modell des Bundesfinanzministeriums ein bürokratisches Monstrum sehen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hält zudem eine Verfassungsänderung für notwendig, die Scholz unbedingt vermeiden will. Die Novelle muss bis Ende 2019 in Gesetzesform gegossen sein, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April die veralteten Einheitswerte für Immobilien als Steuerbemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hatte. In den alten Bundesländern stammen die Werte von 1964, in den neuen Ländern von 1935. Das Gesetz verlangt, die Werte alle sechs Jahre anzupassen. Wegen des komplizierten Verfahrens ist dies aber nicht geschehen. “Hebesatz muss sinken” Das von Scholz favorisierte Modell sieht vor, auch künftig die Grundsteuer aus drei Komponenten zu ermitteln: dem Wert der Grundstücke und Immobilien, einer bundeseinheitlichen und objektunabhängigen Steuermesszahl als Multiplikator sowie dem kommunalen Hebesatz. Da die Werte steigen werden, soll die Steuermesszahl auf 0,319 Promille und damit rund ein Zehntel ihres heutigen Wertes sinken. Gleichwohl dürfte es Kommunen geben, in denen die Grundsteuer dennoch wegen der Preisentwicklung auf den Immobilienmärkten steigen würde. Scholz zufolge könne es sich in solchen Fällen kein Bürgermeister oder Gemeinderat leisten, die Hebesätze nicht nach unten anzupassen. Ziel der Reform sei es, das Aufkommen aus der Grundsteuer, das den Gemeinden zusteht, nur zu stabilisieren.Zur Bewertung der Grundstücke und Immobilien will Scholz aufwendige Bewertungsverfahren vermeiden und nur Daten heranziehen, die bereits vorhanden sind. Künftig sollen diese digital verfügbar sein. Dazu gehören Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr und Bodenrichtwert. Auch die Nettokaltmiete soll einfließen. Damit ist es Scholz zufolge möglich, auch innerhalb von Gemeinden mit demselben Hebesatz zu differenzieren. Eigentümer, die nur geringe Mieten verlangen, würden damit steuerlich geringer belastet.Im Januar will sich der Bundesfinanzminister mit seinen Amtskollegen aus den Ländern über die Grundprinzipien verständigt haben. Der Deutsche Landkreistag unterstützt nach eigenem Bekunden die Kernelemente des wertabhängigen Modells von Scholz. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: “Eine rein flächenbezogene Steuer läge nicht im Interesse der Landkreise und wird von uns abgelehnt.” Die flächenbezogene Steuer fordern Wirtschaftsverbände.