Schwarz-Rot-Grün über Erbschaftsteuer einig

Nach Vermittlung wird der Unternehmensübergang teurer

Schwarz-Rot-Grün über Erbschaftsteuer einig

wf Berlin – Bund und Länder haben sich nach mehrstündigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuer verständigt. Der Übergang von Familienunternehmen auf die nächste Generation dürfte teurer werden, als es noch der im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf vorgesehen hatte. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit 115 Mill. Euro statt 85 Mill. Euro zusätzlichen Einnahmen für die Länder durch die nun vereinbarte Gesetzesänderung.Unternehmensbewertungen im vereinfachten Ertragswertverfahren werden nach dem Vermittlungsergebnis niedriger ausfallen als nach der aktuellen Rechtslage, aber auf Drängen von SPD und Grünen höher als noch vom Bundestag beschlossen. Vereinbart wurde ein Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Die CDU/CSU hatte 12,5 angesteuert. Bisher liegt der Faktor bei 18. Der Faktor, der sich bislang aus den beiden Komponenten Basiszins und Risikozuschlag zusammensetzte, wird künftig eine einzige feste Größe sein, die vom Bundesfinanzministerium mit Zustimmung der Länder an die Zinsentwicklung angepasst werden kann. Teurer wird für die Unternehmen nach dem Vermittlungsergebnis die Stundungsregelung für die Steuerschuld. Die zunächst zehnjährige Stundung ist auf sieben Jahre begrenzt worden. Zudem muss die Schuld vom zweiten Jahr an mit dem gesetzlichen Satz verzinst werden. Verfügungsbeschränkungen im Gesellschafterkreis werden zwar gesetzlich anerkannt, dafür dürfen die Eigentümer 20 Jahre lang maximal 37,5 % des Gewinnes entnehmen.Mit dem Vermittlungsergebnis dürfte die drohende Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts abgewendet sein. Die Richter hatten in ihrem Urteil von 2014 vom Gesetzgeber eine verfassungsfeste Novelle bis Ende Juni des Jahres verlangt und Wiedervorlage für Ende September angekündigt. Nun wird der Bundestag über den Gesetzentwurf voraussichtlich am kommenden Donnerstag abstimmen, der Bundesrat am 14. Oktober. Die Wirtschaft begrüßte die Rechtssicherheit, deutete aber neue Klagen an.—– Nebenstehender Kommentar- Bericht Seite 6