Klimapolitik

Schwere Schlappe für Ampel bei Heizungsgesetz

Der Bundestag wird erst im September über das Gebäudeenergiegesetz abstimmen. Die Ampel-Regierung bekam am Donnerstag deutliche Kritik für den ursprünglichen Zeitplan und ihr allgemeines Vorgehen bei Gesetzesentwürfen – auch aus an den eigenen Reihen.

Schwere Schlappe für Ampel bei Heizungsgesetz

Schwere Schlappe für Ampel

Bundesverfassungsgericht verbietet Abstimmung über Heizungsgesetz in dieser Woche – Keine Sondersitzung im Sommer

Der Bundestag wird erst im September über das Gebäudeenergiegesetz abstimmen. Die Ampel-Regierung bekam am Donnerstag deutliche Kritik für den ursprünglichen Zeitplan beim Heizungsgesetz und ihr allgemeines Vorgehen bei Gesetzesentwürfen in dieser Legislaturperiode – auch aus an den eigenen Reihen.

mpi Frankfurt

An diesem Freitag hätte die monatelange öffentliche Auseinandersetzung der Ampel-Koalition über das Heizungsgesetz ein Ende finden sollen. Doch daraus wird nichts. Das Bundesverfassungsgericht verbot am späten Mittwochabend die für Freitag geplante Abstimmung im Bundestag. Sie gab damit einem Antrag einer einstweiligen Anordnung des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt, der bemängelte, die Mitglieder des Bundestags hätten zu wenig Zeit, sich vor der Abstimmung mit dem Gesetzesentwurf auseinanderzusetzen, der erst am Mittwoch vom zuständigen Ausschuss im Bundestag beschlossen worden war. Laut FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist es das erste Mal, dass das Verfassungsgericht in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingreift.

Für die Bundesregierung bedeutet die Niederlage in Karlsruhe, dass das Heizungsgesetz, dessen offizieller Name Gebäudeenergiegesetz (GEG) lautet, nicht vor September beschlossen werden kann. Denn am Freitag ist der letzte Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause – und eine Sondersitzung im Sommer wird es nicht geben. Das verkündeten die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FPD am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung. Die zweite und dritte Lesung soll Anfang September stattfinden.

Dabei scheinen die Meinungen innerhalb der Ampel auseinandergegangen zu sein, ob es eine Sondersitzung geben soll. Mehrere Vertreter der Grünen wie Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann äußerten öffentlich, dass dies denkbar wäre. Aus FDP-Kreisen hieß es dagegen laut Reuters, dass Aufwand und Kosten dafür zu hoch seien. Zudem begrüßte Wolfgang Kubicki öffentlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Gesetzesentwurf des GEG sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen in Gebäude eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die genauen Fristen hängen vom Einzelfall ab, doch ab 2045 wäre der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen verboten. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2024 gelten. Dies ist auch nach dem Verschieben der zweiten und dritten Lesung noch möglich.

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Kritik am ursprünglichen Zeitplan und am Inhalt des Gesetzes kam am Donnerstag aus der Opposition. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung forderte einen grundlegend neuen Anlauf. Es brauche „nun ein überzeugendes Gesamtkonzept statt das Zusammenkleben der Scherben zum geplanten Stückwerk“. Auch die Linkspartei sparte nicht mit harscher Kritik. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe das Vertrauen der Bevölkerung verloren, meinte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch. Das müsse bei Habeck zu „einer tiefen Nachdenklichkeit“ führen. CDU-Chef Friedrich Merz bot der Regierung am Donnerstag Gespräche an, um das GEG gemeinsam zu überarbeiten. Es gebe allen Grund, das Gesetz nun „inhaltlich sauber“ zu beraten und vielleicht sogar auf das Ziel auszurichten, eine breite parlamentarische Mehrheit für einen „so tiefen Eingriff“ in die privaten Haushalte in Deutschland zu bekommen. Grünen-Co-Fraktionschefin Katharina Dröge verkündete jedoch, dass die Ampel den Gesetzesentwurf nicht mehr verändern wolle.

Auch das SPD-Wirtschaftsforum und Wirtschaftsverbände sehen in dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Gelegenheit, um inhaltliche Stellschrauben zu verändern. „Aus Sicht des Verbands bietet der weitere parlamentarische Prozess jetzt die Chance, die kommunale Wärmeplanung mit dem GEG besser zu verzahnen“, hieß es in einer Stellungnahme des SPD-Wirtschaftsforums. Das Wärmegesetz soll eine verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung einführen – in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab 2026 und in den restlichen Gemeinden ab 2028. In Neubaugebieten sollen die Klimavorgaben für neue Heizungen ab 2024 greifen und ansonsten erst, wenn die Wärmeplanung der Kommunen vorliegt. Das SPD-Wirtschaftsforum bemängelt, dass es in der Wärmeplanung bislang kein Fördermodell gebe, das „geringinvestive und geringinvasive Maßnahmen mit guter Umsetzbarkeit sowie einem guten Verhältnis von Kosten und Energieeinsparungen zum Schwerpunkt macht“.

Grundsatzkritik an Regierung

Für den CDU-Abgeordneten Heilmann ging es bei seiner Klage nach eigener Aussage nicht nur um den Einzelfall, sondern um den Grundsatz. In Gesetzgebungsverfahren fehle immer wieder die nötige Sorgfalt. Dies sei zuletzt schlimmer geworden. Unterstützung bekam er von Bundestagspräsidentin und SPD-Mitglied Bärbel Bas. „Auch wenn ich mich wiederhole: Beschleunigte Verfahren müssen die Ausnahme bleiben.“ SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich räumte ein, dass die Ampel ihre Gesetzgebungsarbeit auf den Prüfstand stellen müsse.

Wertberichtigt Seite 2
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