Staat darf geklaute Daten verwerten

Börsen-Zeitung, 25.2.2014 wf Berlin - Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat eine Beschwerde gegen die Verwertung von gestohlenen Steuerdaten auf einer angekauften CD aus der Schweiz zurückgewiesen, aber zugleich rechtliche Grenzen...

Staat darf geklaute Daten verwerten

wf Berlin – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat eine Beschwerde gegen die Verwertung von gestohlenen Steuerdaten auf einer angekauften CD aus der Schweiz zurückgewiesen, aber zugleich rechtliche Grenzen aufgezeigt. Der Beschwerdeführer hatte sich gegen eine Hausdurchsuchung gewandt. Der Durchsuchungsbeschluss war angeordnet worden, nachdem seine Daten auf einer Steuer-CD aufgetaucht waren. Die Verfassungsrichter entschieden, er sei dadurch nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Sie mahnten aber eine stärkere gerichtliche Kontrolle an. Der Staat dürfe aus Eingriffen ohne Rechtsgrundlage grundsätzlich keinen Nutzen ziehen. Beim Ankauf einer CD mit Steuerdaten gebe es “zumindest eine unklare Rechtslage”, erklärte das Gericht. Diese Art der Gewinnung von Beweismitteln “weiche deutlich vom Normalfall ab”. Bestünden daher greifbare Anhaltspunkte dafür, dass Informationen in rechtswidriger oder gar strafbarer Weise gewonnen worden seien, so sei es erforderlich, dass der Sachverhalt der Informationserhebung hinreichend aufgeklärt werde.