Staatsanwalt gegen Lagarde-Verurteilung
wü – Im Prozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds Christine Lagarde hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung der früheren Wirtschaftsministerin Frankreichs ausgesprochen. Die Bedingungen dafür seien nicht erfüllt, erklärte Staatsanwalt Jean-Claude Marin während seines Plädoyers. “Die Verhandlungen haben die ohnehin schwache Anklage nicht gestützt.” Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen einen Prozess gegen Lagarde ausgesprochen, doch der Gerichtshof der Republik war der Empfehlung nicht gefolgt. Das Spezialgericht, das ausschließlich für Rechtsverstöße von Regierungsmitgliedern während ihrer Amtszeit zuständig ist, besteht aus 15 Richtern, von denen 12 Mitglieder des Parlaments sind. Das Urteil wird für Montag erwartet. Lagarde wird vorgeworfen, 2007 fahrlässig ein Schiedsgericht zur Beendigung des jahrelangen Rechtsstreits um den Weiterverkauf von Adidas eingesetzt und so eine missbräuchliche Zahlung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben.